Kreisgebietsreform

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Peter Rink

Kreisgebietsreform

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Die Folgen der Kreisgebietsreform in Bayern 1972 für den Landkreis Wasserburg a.Inn

1967 strebten in Bayern sowohl die regierende CSU, als auch die oppositionelle SPD eine Reform der Kommunalverwaltung an. Dabei gingen die Vorstellungen der SPD erheblich weiter als die der CSU. Seit 1962 verfügte die CSU in Bayern über eine absolute Mehrheit im Landtag, die 1966 bestätigt wurde[1]. Die CSU hielt an Landkreisen und Regierungsbezirken fest, während die SPD diese Gliederungseinheiten zu Gunsten von Verwaltungsregionen ändern wollte[2]. Es ging um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Es bestand die große berechtigte Sorge, dass einzelne Kreise und Gemeinden ihr notwendiges Angebot nicht mehr umsetzen konnten. Deshalb sollte die Zahl der Landkreise und der Gemeindeverwaltungen drastisch reduziert werden. Wo eine Zusammenlegung nicht sinnvoll erschien, sollten Verwaltungsgemeinschaften gebildet werden. Ziel war es, alle Gemeinden unter 2.000 Einwohnern aufzulösen und alle Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sollten sich in Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen[3]. Bei den Landkreisen wurde eine Mindestzahl von 80.000 Einwohnern angestrebt. In der Gemeindeordnung, die in Bayern seit 1952 galt, war geregelt, dass Änderungen grundsätzlich nur vorgenommen werden können, wenn die betroffenen Gemeinden mit dieser Änderung einverstanden sind[4]. Anders als in vielen anderen Bundesländern, traf die Idee einer Kreisgebietsreform auf eine traditionsverbundene Verwaltungsstruktur. Bayern existierte als eigenständiger Staat bereits seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1806/1807, anders als viele andere Bundesländer, von denen nicht wenige erst nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. Hinzu kam, dass mit dem sog. Rechtsstellungsgesetz von 1966 es Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht mehr möglich war, das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates zu bekleiden[5] Dadurch bot es sich auch indirekt an, die Zahl der Landkreise zu reduzieren. Den Startschuss zur Kreisgebietsreform gab Ministerpräsident Alfons Goppel in seiner Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 25. Januar 1967. Er nannte sie die wichtigste innenpolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode[6]. Dem Bayerischen Innenminister Bruno Merk und seinem damaligen Staatssekretär Erich Kiesl oblag die Verantwortung für die Durchführung der Gebietsreform. Am 16. April 1970 legte die Bayerische Staatsregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Darin war vorgesehen, aus den vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise zu bilden. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihren Status der Kreisfreiheit und wurden in die jeweiligen Landkreise eingegliedert. Zum Ausgleich erhielten sie begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden und durften fortan den Titel „Große Kreisstadt“ tragen.

Drei Zielen sollte diese Kreisgebietsreform dienen

  1. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Man wollte die Kreise ertüchtigen, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie z.B. Planung und Erschließung des Kreisgebietes mit Straßen, Unterhaltung eines der Grundversorgung dienenden Krankenhauses, Bereitstellung eines ausreichend gegliederten Schulsystems, Trinkwasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, überörtlicher Feuerschutz, Aufgaben als Träger der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrtsbehörde und der Altenheime und Jugendzentren, der Betrieb von Hallenbädern und Sportstätten sowie schließlich die Aufwandsträgerschaft für das staatliche Landratsamt[7].
  2. Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung. Man ging davon aus, dass erst ab einer bestimmten Größe von Kreisen oder Gemeinden genügend Spezialisten und moderne technische Verwaltungsmittel eingesetzt werden können, die eine effektive Verwaltungsarbeit ermöglichen. Es ging auch darum, die Kreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Hallenbäder, Jugendzentren, Bauhöfe, Altenpflegeheime u. dgl. zu betreiben.
  3. Verbesserung der Lebensverhältnisse und Abbau des Leistungsgefälles zwischen Stadt und Land. Auch damit dieses Ziel umgesetzt werden konnte, waren starke, leistungsfähige Landkreise notwendig.

In einem zweiten Schritt wurden auch die Gemeinden einer grundlegenden Gebietsreform unterworfen. Diese Gemeindegebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6.962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf 2.051 kreisangehörige Gemeinden. Sie trat am 1. Mai 1978 nach mehreren Beschlüssen und Verordnungen in Kraft. Abgeschlossen wurde die Reform durch das Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform vom 1. Januar 1980, in dem noch kleinere Korrekturen vorgenommen wurden[8].

Die Durchführung der Kreisgebietsreform im Landkreis Wasserburg

Es war von Anfang klar, dass der Landkreis Wasserburg mit seinen gut 52.000 Einwohnern in seiner bisherigen Struktur wohl nicht würde fortbestehen können. Aber anfänglich gestalteten sich die Perspektiven hinsichtlich des Erhalts des Landkreises Wasserburg durchaus positiv: Im Januar 1971 beauftragte das Bayerische Innenministerium die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke, noch im Februar 1971 dem Innenministerium erste Vorschläge für eine Neugliederung der Landkreise vorzulegen[9] Am 10. Februar 1971 legte die oberbayerische Bezirksregierung den Landräten ihre Vorschläge zur Gebietsreform vor. Dabei wurden in Bezug auf Wasserburg zunächst zwei Varianten diskutiert[10]:

  1. Auflösung des Landkreises Wasserburg und weitgehende Integration in den Landkreis Ebersberg, kleine Gebietsabtretungen an die Landkreise Rosenheim, Mühldorf und Traunstein, Gesamteinwohnerzahl des neuen Landkreises Ebersberg-Wasserburg ca. 112.000
  2. Erhalt des Landkreises Wasserburg und Erweiterung um Gebiete des Landkreises Traunstein, Erding und Ebersberg, Gesamteinwohnerzahl ca. 83.000. Damit wäre aber der neue Landkreis Wasserburg in Oberbayern immerhin noch größer gewesen als die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Landsberg a. Lech oder Mühldorf.

Die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Wasserburg favorisierten den zweiten Lösungsvorschlag, aber bereits jetzt war die Aufregung in Wasserburg und Umgebung sehr groß[11] Anfang März 1971 übermittelte die oberbayerische Bezirksregierung ihren Vorschlag (nunmehr Variante 3) an das Innenministerium. Danach sollte der Landkreis Wasserburg kleine Gebiete an die Landkreise Erding und Rosenheim abtreten, seinerseits aber den gesamten nördlichen Landkreis Traunstein und kleine Gebiete der Landkreise Altötting und Laufen zugewiesen bekommen. Die Proteste aus dem Landkreis Traunstein waren besonders lautstark. Der Traunsteiner Stimmkreisabgeordnete Dr. Ludwig Huber, von 1964 bis 1970 Bayerischer Kultusminister, dann Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag und ab Februar 1972 Bayerischer Finanzminister, wird mit der Bemerkung zitiert: „Ein Einwohner von Traunstein nach Wasserburg und ich bringe die Gebietsreform zu Fall![12]“ Davon, dass die Debatte um die Gebietsreform 1971/72 höchst emotional geführt wurde, zeugt auch der Hinweis von Kazig, demzufolge die Kreistagssitzungen in Rosenheim, Traunstein und Wasserburg von Vertretern der jeweils anderen Kreise besucht wurden[13] Im Mai 1971 wurde das vorläufige Konzept für die Einteilung Bayerns in Landkreise vorgestellt[14]. Es folgte eine zweimonatige Anhörungsphase. Für Wasserburg war die vorgestellte Variante IV eine gute Nachricht, sollte der Landkreis doch erhalten bleiben und durch einzelne Gemeinden am Rand gestärkt werden. Da es bereits im Vorfeld Bestrebungen der Gemeinden Halfing (Lkr. Rosenheim), Höslwang (Lkr. Rosenheim), Schonstett (Lkr. Wasserburg a. Inn) und Zillham (Lkr. Wasserburg a. Inn) gab, sich in Form einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuschließen, war diese Erweiterung auch strukturell sinnvoll[15] Aber es hagelte erneut Proteste, diesmal der Bürger aus dem Landkreis Rosenheim, die nicht in den Landkreis Wasserburg integriert werden wollten. Überhaupt gab es durchaus bemerkenswerte Ressentiments gegen Wasserburg seitens der Umlandgemeinden.

Fussnote

Lukas Bauer hat in die geheim gehaltenen Sitzungsprotokolle des CSU-Vorstandes Einsicht nehmen können.

Fussnote

Er merkt an, dass selbst im CSU-Landesvorstand keine einheitliche Meinung über die Gebietsreform vorherrschte, es einige Stimmen gab, welche Gebietsreform ganz aufgeben zu wollen. Andererseits weist Bauer darauf hin, dass wichtige Akten aus dem Bestand des Landratsamtes Wasserburg nicht mehr auffindbar seien. So fehlten wichtige Akten zur Landkreisreform, die vom Landratsamt Wasserburg über das Landratsamt Rosenheim (als Rechtsnachfolger des Landkreises Wasserburg) an das Staatsarchiv in München hätten weitergeleitet werden müssen. Dort sind sie aber anscheinend nicht angekommen.

Fussnote

Schließlich haben wohl auch persönliche Beziehungen und Animositäten ein hohes Maß an politischer Tragweite besessen, was die Landkreisreform erheblich beeinflusst habe. So stand ja auch zur Debatte, den Landkreis Ebersberg auf der Höhe des Ebersberger Forstes aufzuteilen und seinen östlichen Teil dem Landkreis Wasserburg zuzuschlagen. Außerdem war im Gespräch, die Landkreise Mühldorf und Altötting zusammenzulegen. Schließlich gab es Stimmen, Teile des Landkreises Traunstein nach Wasserburg zu geben.

Fussnote

Die endgültige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung wurde lange Zeit geheim gehalten. Anfang Oktober 1971 wurde diese Entscheidung dann bekannt.

Fussnote

Am 15.12.1971 wurde sie dann endgültig beschlossen und am 27.12.1971 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Fussnote

Nach dieser Entscheidung wurde der Landkreis Wasserburg aufgelöst, dem Landkreis Rosenheim seine Rechtsnachfolge übertragen, der südliche Teil des Landkreises Wasserburg a. Inn wurde dem Landkreis Rosenheim zugewiesen, während ein großer Teil des nördlichen Landkreises dem Landkreis Mühldorf zugeschlagen wurde. Einzelne Gemeinden wurden den Landkreisen Ebersberg und Erding zugewiesen.

Fussnote

Folgen der Gebietsreform in Wasserburg a. Inn und Umgebung

Bei der Kommunalwahl 1972 wurde in Wasserburg mit Dr. Martin Geiger ein Bürgermeister gewählt, der als Beamter im höheren Dienst seit 1970 beim Landratsamt Wasserburg beschäftigt war und die Widerstände gegen die Auflösung des Landkreises federführend und engagiert mit unterstützte. Dr. Geigers Bemühen war es von Anfang an, die Folgen der Landkreisauflösung für Wasserburg, soweit es möglich war, erträglich zu machen und die Stadt zu einem wichtigen Mittelzentrum auszubauen[16]. Obwohl Sparkassen grundsätzlich nach Landkreisen organisiert waren, war es Geigers großes Verdienst, dafür Sorge zu tragen, dass eine Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg erhalten wurde. Ebenso setzte er sich als Vorsitzender des Historischen Vereins (Heimatverein) dafür ein, diesen zu erhalten und widersetzte sich Bestrebungen, den sehr erfolgreichen Heimatverein für Wasserburg im Historischen Verein Rosenheim aufgehen zu lassen. Kommunalpolitisch gab er zu Beginn seiner Amtszeit als Bürgermeister ein Entwicklungskonzept für die Stadt in Auftrag, welches er in den Folgejahren strikt umsetzte und die Stadt Wasserburg damit als Mittelzentrum entscheidend etablierte und weiterentwickelte.

Die CSU-Fraktionen in Stadtrat und Kreistag verließen geschlossen die CSU, ein Tatbestand, von dem sich die CSU Wasserburg bis heute nicht so recht erholt haben dürfte. Am schwierigen Verhältnis der Stadt Wasserburg zu den Gemeinden im Umland dürfte sich aber im Großen und Ganzen nichts geändert haben[17] Wirtschaftlich dürfte Wasserburg der Zuschlag zum Landkreis Rosenheim gut getan haben, hat doch Wasserburg auch von der wirtschaftlichen Prosperität des Kreises Rosenheim profitiert, wie der ehemalige Landrat des Kreises Rosenheim, Dr. Max Gimple, betonte[18].

Nach der Entscheidung, das alte abgeschaffte Autokennzeichen WS wieder zuzulassen[19], gab es einen Ansturm auf dieses Kennzeichen. Doch anders als vielleicht vermutet, war es wohl weniger die Nostalgie für den Landkreis Wasserburg und ein Wiederaufleben der Debatte aus den Jahren 1971/72, als vielmehr ein Gefühl des Individuellen, das nicht wenige bewog, solch ein Kennzeichen zu beantragen. Allerdings lebt die Reserviertheit der beiden Städte Wasserburg und Rosenheim zueinander fort. An vielen Stellen kann man dies beobachten[20].

Empfohlene Zitierweise:

Peter Rink, Kreisgebietsreform, publiziert am 24.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Kreisgebietsreform (29.03.2024)
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  1. Die CSU erhielt 48,1% der Stimmen und 110 der 204 Sitze. Im Wahlrecht zu den Bayerischen Landtagswahlen existierte die Besonderheit einer 10%-Klausel auf Bezirksebene, d.h. eine Partei erhielt dann Sitze im Landtag, wenn es ihr gelang, in einem der sieben Regierungsbezirke 10% der Stimmen auf sich zu vereinigen. So kam es, dass die FDP mit 5,1% der Stimmen im Landtag nicht vertreten war, während die Bayernpartei 1962 mit 4,8% der Stimmen sehr wohl Sitze zugesprochen bekam. zit.n.: xxx.
  2. Vgl. Kazig, Kreisgebietsreform, S.9 ff.
  3. Vgl. Artikel Gemeinegebietsreform 1978 in diesem Artikel
  4. Art. 11 BayGO.
  5. BayAbgG. In der Fassung der Bekanntmachung vom 06. März 1996 (GVBL S. 82) BayRS 1100-1-I.
  6. Vgl. Mattern, Gebietsreform.
  7. Vgl. hierzu Kazig, Kreisgebietsreform, S.15 ff.
  8. Siehe hierzu den gesonderten Artikel zur Gemeindegebietsreform in Bayern in diesem Lexikon.
  9. Vgl. hierzu: [[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#Niedel, Der Fall Wasserburg['s]|Niedel, Der Fall Wasserburg['s]]].
  10. Siehe hierzu: Bauer, Die Revolution ist ausgebrochen, S. 37 ff.
  11. Vgl. Wasserburger Zeitung, 11.02.1971 und Wasserburger Zeitung, 23.02.1971.
  12. Auer, Landkreis Wasserbur, S. 19.
  13. Kazig, Kreisgebietsreform, S.10.
  14. Kazig, Kreisgebietsreform, S.11. Nach dieser Lösungsvariante IV sollte der Landkreis Wasserburg um mehrere Gemeinde des nördlichen Landkreises Rosenheim erweitert werden (Höchstätt, Vogtareuth, Söchtenau, Halfing, Endorf i. OB., Hirnsberg, Mauerkirchen i. Chiemgau, Höslwang, Hemhof, Eggstätt).
  15. Vgl. Akten im BayHStA, MINN 93901/II, Antrag der Gemeinden Halfing, Höslwang, Schonstett und Zillham auf Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft, Schreiben der Stadt. Wasserburg a. Inn vom 6.4.1970; Schreiben der Regierung von Oberbayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern vom 25.05.1970 (Az.: II/4 - 8290 c 2); siehe auch den Erlass des BSMI Nr. I B 3 - 3000 - 41 a/61, 63 vom 31.08.1970.
  16. Siehe auch den Artikel von Haupt, Dr. Martin Geiger.
  17. Vgl. dazu die oben geschilderten Wünsche der Stadt Wasserburg nach Zusammenlegung mit Umlandsgemeinden, die von den Gemeinden strikt abgelehnt wurden.
  18. so Dr. Gimple im Juni 2006 in einem persönlichen Gespräch mit dem Autor.
  19. Das Autokennzeichen „WS“ ist seit Juli 2013 im Landkreis Rosenheim und seit 2019 auch im Landkreis Mühldorf a. Inn zugelassen.
  20. So gibt es in der Stadt Rosenheim kaum einen Wegweiser, der den Weg nach Wasserburg weist und auch umgekehrt gibt es in der Stadt Wasserburg kaum einen Hinweis auf Rosenheim.