Zwangsarbeit

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Joey Rauschenberger

Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg in der Stadt und dem Landkreis Wasserburg a. Inn

Einführung

[I]n ihren Rechten beschnitten, durch falsche Versprechungen getäuscht, in schlechten Baracken und Lagern bei vielfach ungenügender Ernährung untergebracht und an der Rückkehr in ihre Heimat gehindert, arbeiteten zwischen 1939 und 1945 mehr als zwölf Millionen Frauen und Männer aus allen Teilen Europas im Deutschen Reich. Als Menschenmaterial für die Produktion in der Rüstungsindustrie, der Landwirtschaft und in Versorgungsbetrieben missbraucht, wurden sie zu Zwangsarbeitern der Deutschen.[1]

Dieses Schicksal teilten auch die tausenden von Menschen, die während der Zeit des Zweiten Weltkriegs im Altlandkreis Wasserburg a. Inn als Zivilarbeiterinnen, Zivilarbeiter oder Kriegsgefangene Zwangsarbeit leisten mussten. Zwischen 1939 und 1945 prägten und veränderten polnische Landarbeiter das Bild der Stadt Wasserburg und ihrer Umgebung ebenso wie französische Handwerker oder in Molkereibetrieben eingesetzte Ostarbeiterinnen aus der Sowjetunion.

Neben Zahlen und Einordnungen zum Ausmaß des Ausländereinsatzes in der Region sind in diesem Lexikonbeitrag, der den bisher vorhandenen – vor allem durch gemeinsame Forschungen des Verfassers mit Philipp T. Haase akkumulierten – Wissensstand[2] zum nationalsozialistischen Zwangsarbeitereinsatz im Wasserburger Raum komprimiert darstellen will, insbesondere die alltäglichen Lebenswelten der ausländischen Arbeitskräfte sowie ihre Wahrnehmung durch die einheimische Bevölkerung und das strukturell asymmetrische Zusammenleben an der deutschen Heimatfront von Interesse. Der Darstellung der regionalen Ausprägung des Phänomens Zwangsarbeit werden einige Bemerkungen allgemeiner Art über die Grundlagen der nationalsozialistischen Arbeitsmarktpolitik unter Kriegsbedingungen sowie über das nationalsozialistische Zwangsarbeitssystem, seine zugrundeliegenden Ursachen, Verlaufsformen und Charakteristika vorausgeschickt, die der Kontextualisierung des Zwangsarbeitereinsatzes in der Region Wasserburg dienen. Abgerundet werden soll der Beitrag durch die Darstellung der diversen Nachwirkungen des Ausländereinsatzes, die die vermeintliche Stunde Null des Jahres 1945 auch im ehemaligen Landkreis Wasserburg a. Inn in vielfältiger Weise transzendierten.

Das nationalsozialistische Zwangsarbeitssystem in seinen Grundstrukturen: Motive, Charakteristik und Verlaufsformen

Das von den Nationalsozialisten gegenüber den ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern auf allen Ebenen etablierte System der rassischen Diskriminierung scheint auf den ersten Blick direkter Ausfluss der radikalnationalistischen und rassistischen Ideologie der NSDAP gewesen zu sein. Tatsächlich aber ist es doch bemerkenswert, dass sich die politische Führung des Dritten Reiches zu Anfang des Weltkrieges dazu entschied, in riesigem Umfang sogenannte fremdländische Arbeitskräfte auf den deutschen Arbeitsmarkt zu holen. Diese Politik des massenhaften Ausländereinsatzes schien den Zeitgenossen viel eher ein Bruch mit der auf strikte Rassentrennung und den Schutz einer ethnisch homogenen, deutschen Volksgemeinschaft bedachten Weltanschauung der Nationalsozialisten zu sein, als dass sie als deren logische Konsequenz angesehen wurde.[3] So war der nach der schnellen Niederwerfung Polens im Herbst 1939 gefasste und rasch umgesetzte Entschluss zur umfangreichen Heranziehung polnischer Kriegsgefangener zum Arbeitseinsatz im Reich und der gleichzeitigen Hereinnahme hunderttausender Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter aus Polen dann auch eher aus wirtschaftlicher Not denn aus politischer Überzeugung geboren.

Die Entwicklung der wirtschaftlichen Konjunktur und ihre Förderung durch forcierte Aufrüstungs- und die nach 1933 mit großer Geste betriebene Arbeitsbeschaffungspolitik der Nationalsozialisten ließen die Lage am Arbeitsmarkt bis Ende der 1930er Jahre von der zu Beginn des Jahrzehnts herrschenden Massenarbeitslosigkeit in einen eklatanten Arbeitskräftemangel umschlagen. Weil die Regimespitze aus Sorge um die innere Stabilität der Heimatfront und wegen ihrer Festlegung auf ein traditionelles Familienbild davor zurückschreckte, verstärkt Erwerbsarbeit von Frauen zu verlangen, schien die Anwerbung und im Zweifel die Deportation von Menschen aus dem besiegten Polen ein naheliegendes Mittel zu sein, um Abhilfe zu schaffen. Zu Lasten der heimatlos gemachten und ausgebeuteten polnischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurde hier mit einem System ein Präjudiz geschaffen, das der Wirtschaft billige Arbeitskräfte verschaffte und für die deutsche Arbeitnehmerschaft wegen der Unterschichtung selbst des einfachsten Arbeiters durch die Ausländer gleichzeitig eine Privilegierung brachte.[4]

Das verweist auf die Stellung und Behandlung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Betrieben, auf den landwirtschaftlichen Höfen und in der deutschen Gesellschaft schlechthin. Diese überließen die nationalsozialistischen Machthaber nicht dem Zufall, sondern erhoben den Anspruch sie zentral politisch zu regeln. Diejenige Fraktion in der Führungsspitze des nationalsozialistischen Staates nämlich, die aus ideologischen Gründen von Anfang an gegen den Einsatz von tausenden von Angehörigen der Feindstaaten inmitten des Deutschen Reiches argumentiert hatte – diese Auffassung war vor allem in den Dienststellen der NSDAP und den vom Reichssicherheitshauptamt gesteuerten Sicherheitsorganen stark vertreten – verkaufte ihre Zustimmung zu der von den hauptsächlich innerhalb des nationalsozialistischen Wirtschaftsmanagements und der Arbeitsverwaltung anzutreffenden pragmatischeren Kräften durchgesetzten Politik des Ausländereinsatzes nur unter der Bedingung einer rigorosen, rechtlich sanktionierten Diskriminierung der fremdvölkischen Arbeitskräfte und vor allem einer rücksichtslosen Verfolgung derjenigen ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter, die aus dem engen Korsett an Regulierungen und Freiheitsbeschränkungen auszubrechen versuchten und durch unangepasstes Verhalten auffällig wurden. Dieses von dem Freiburger Historiker Ulrich Herbert als Herrschaftskompromiss auf den Begriff gebrachte Phänomen des Ausgleichs zwischen den rasseideologischen Hardlinern und um die Reinheit der nationalsozialistischen Doktrin besorgten Sicherheitsfanatiker einerseits und den die kriegswirtschaftlichen Sachzwänge anerkennenden, ideologisch biegsameren Pragmatikern andererseits prägte die Realität und die alltägliche Behandlung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Deutschland während der nächsten Jahre.[5] Ihren sichtbaren rechtspolitischen Niederschlag fand dieser Kompromiss in den sogenannten Polenerlassen vom März 1940, der Polenstrafrechtsverordnung vom Dezember 1941 und den Ostarbeitererlassen vom Februar 1942, welche die soziale, kulturelle und strafrechtliche Sonderstellung festschrieb, die vor allem für die Arbeitskräfte aus Osteuropa galt.[6]

Die Chronologie des NS-Ausländereinsatzes kann im Wesentlichen als eine Geschichte der stetigen Ausweitung beschrieben werden.[7] Nach der Grundsatzentscheidung zur Hereinnahme polnischer Zwangsarbeiter im Herbst 1939, die zwischen dem damals uneingeschränkten Herren der deutschen Wirtschaftspolitik, Hermann Göring, dem Lenker des verästelten Sicherheits- und Verfolgungsapparats Heinrich Himmler und dem Diktator Adolf Hitler ausverhandelt worden war, kamen mit der immer weiteren Eroberung und Besetzung fremder Länder durch die Wehrmacht stets neue Gruppen an Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern ins Reich. Nach dem Westfeldzug im Sommer 1940 trafen bis Jahresende über eine Million französischer Kriegsgefangene ein. Zunächst konnten Zivilpolen und französische Kriegsgefangene den Bedarf an Arbeitskräften befriedigen, sodass zu Beginn des Unternehmens Barbarossa, dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941, die Hinzunahme weiterer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus dem Osten nicht auf der Tagesordnung stand. Erst als sich die militärische Lage nach dem anfänglich schnellen Vorrücken der Wehrmacht verschlechterte und die Euphorie der erfolgreichen Blitzkriege der Realität eines verlustreichen Krieges wich, wurde die Notwendigkeit eines umfassenden Russeneinsatzes zur Aufrechterhaltung der Kriegsproduktion propagiert und wenig später, im Oktober 1941 folgte der Grundsatzbefehl von Hitler, in die Tat umgesetzt.[8] Das Jahr 1942 brachte noch einmal eine massive Ausweitung des Ausländereinsatzes und unter dem im März des Jahres neu geschaffenen Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, wurden die Rekrutierungszahlen so weit in die Höhe getrieben, dass es Ende 1942 in Deutschland bereits 5,6 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gab.[9] Sauckel gelang nicht nur eine Systematisierung der nun immer stärker auch auf offenem Zwang beruhenden Anwerbung in den Herkunftsländern durch die Behörden der deutschen Arbeitsverwaltung; er erreichte unter der Anleitung des ebenfalls neu eingesetzten Reichsministers für Bewaffnung und Munition, Albert Speer, auch eine Effektivierung des Ausländereinsatzes im Reich, die durch vorsichtige Lockerung der strikten Arbeitsbedingungen, eine Anhebung der Lebensmittelrationen, die zumindest die Erhaltung der Arbeitskraft sicherstellte, und eine geringfüge Erhöhung der Lohnsätze bewirkt wurde. Besonders für die zuvor schlicht wie Sklaven behandelten Menschen aus Osteuropa, den Polen und den als Ostarbeiter bezeichneten, noch schlechter behandelten Bürgerinnen und Bürgern der Sowjetunion, bedeuteten diese Maßnahmen eine leichte rechtliche Besserstellung;[10] allerdings ist es fragwürdig, inwiefern diese bei den Menschen auch spürbar ankam. Denn im gleichen Maße wie die Behandlungsvorschriften der Regimespitze an die kriegswirtschaftliche Unentbehrlichkeit der ausländischen Arbeiter angepasst wurde, die angesichts der ökonomisch und militärisch immer prekärer werdenden Gesamtlage zunehmend unleugbar wurde, so schien andererseits auch der Radikalismus der Rasseideologen in den Partei- und Sicherheitsbehörden gegen Ende des Krieges immer stärker zu werden und sich immer öfter in Form von willkürlichen Übergriffen auf Ausländer zu äußern, die in der Endphase des Krieges dem gewalttätigen Hass von SS-Männern und indoktrinierten Wehrmachtssoldaten weitgehend schutzlos ausgeliefert waren.[11] Am Ende des Krieges gab es im Deutschen Reich über acht Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die nicht weniger als ein Drittel aller Beschäftigten ausmachten.

Ausmaß des Elends: Zahlen zur NS-Zwangsarbeit im Landkreis Wasserburg

Für den Landkreis Wasserburg ergeben die Zahlen proportional betrachtet ein im Großen und Ganzen ähnliches Bild. Während des Zeitraums von 1939 bis 1945 wurden in Wasserburg a. Inn und den Gemeinden des Altlandkreises einer auf umfangreichen Quellenauswertungen beruhenden Schätzung zufolge zwischen 6.000 und 9.000 ausländische Arbeitskräfte beschäftigt. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl im Landkreis von 1939 knapp 40.000 Einwohnern, die sich im Verlauf des Krieges durch Einberufungen zur Wehrmacht auf etwas über 31.000 verringert haben dürfte, kann konstatiert werden, dass ungefähr jeder fünfte bis sechste während des Zweiten Weltkriegs im Landkreis Wasserburg lebende Mensch kein Einheimischer, sondern eine aus dem Ausland angeworbene oder verschleppte Arbeitskraft beziehungsweise ein Kriegsgefangener war. Möchte man den Anteil der ausländischen Beschäftigten an der Arbeitnehmerschaft im Landkreis beziffern, so steigt dieser noch einmal deutlich an. In einzelnen Betrieben stellten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sogar eine Mehrheit der Belegschaft.[12]

Eine der Namenlisten der Molkerei Meggle in Reitmehring, in diesem Fall mit russischen und ukrainischen Zwangsarbeitern, welche dort beschäftigt waren, 15.12.1949.

Trotz der grundsätzlichen Gemeinsamkeiten der Entwurzelung, Entrechtung und rassistischen Diskriminierung sind die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter keine einheitliche, sondern eine sehr disparate Opfergruppe des Nationalsozialismus. Mark Spoerer spricht in seiner Überblicksdarstellung zur Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz gar von einer verwirrende[n] Vielzahl von Arbeitsverhältnissen, die sich hinter der Oberkategorie der Zwangsarbeit verberge[13] und aus der, je nach Zugehörigkeit zu Nationalität und anderen Merkmalen, jeweils ganz unterschiedliche Grade rassistischer Diskriminierung resultierten. Daraus leitet sich für Forschungen zum NS-Zwangsarbeitssystem der grundlegende Auftrag ab, Zwangsarbeitsverhältnisse zu differenzieren und Gruppen von Zwangsarbeitern zu unterscheiden.

Am stärksten stigmatisiert wurden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Osteuropa. Polinnen und Polen sowie Zwangsarbeitende aus der Sowjetunion fielen mit jeweils gut 2.000 Angehörigen und damit je ca. 30 Prozent aller im Landkreis Wasserburg a. Inn eingesetzten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter am stärksten ins Gewicht. Zusammen machten diese osteuropäischen Arbeiterinnen und Arbeiter also deutlich über die Hälfte der ausländischen Arbeitsbevölkerung in der Region aus. Franzosen, fast vollständig als Kriegsgefangene in den Landkreis gekommen, stellten mit rund 1.200 Personen und über 16 Prozent die dritte große Gruppe dar. Das letzte Viertel setzt sich zusammen aus Menschen aus Jugoslawien, Italien, der Tschechoslowakei, Ungarn, den Niederlanden, Lettland, Litauen, Belgien, den USA, Rumänien, Dänemark, Griechenland, Bulgarien, Spanien, Estland, Albanien und Norwegen, die allesamt im Altlandkreis nachweisbar sind.[14]

Von den Zwangsarbeitenden in Wasserburg waren insgesamt knapp über 36 Prozent weiblich. Während der Frauenanteil in der Gruppe der Franzosen, die sich vor allem aus männlichen Kriegsgefangenen zusammensetzte, sehr niedrig war, stellten Frauen bei den sowjetischen Ostarbeiterinnen und Ostarbeitern mit über 54 Prozent sogar eine knappe Mehrheit.[15]

Erschreckend ist auch die Altersstruktur der Wasserburger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter: Über 8 Prozent waren nach 1927 geboren und während des Krieges damit zwischen elf und 17 Jahren alt. Auch hier machen sich wieder erhebliche nationale Unterschiede bemerkbar, denn während unter den Ostarbeitern über 7 Prozent und bei den Polen sogar 10,8 Prozent im Kinder- und Jugendalter herkamen, traf dies bei den Franzosen auf nur etwas über 2 Prozent zu.[16]

Schließlich stellt sich auch die Frage, welche Wasserburger Unternehmen und Betriebe von der Ausbeutung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter profitierten. Hierbei bestätigt sich die von den nackten Zahlen und der Tatsache, dass Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in jeder einzelnen der 62 Gemeinden des Altlandkreises nachweisbar sind bereits angedeutete Omnipräsenz des Zwangsarbeitereinsatzes in der Region[17], denn die Arbeitgeber von zwangsverpflichteten Arbeitskräften verteilten sich auf alle nur denkbaren Wirtschaftsbereiche. Die Quellen weisen zwar darauf hin, dass das Gros der Wasserburger Zwangsarbeiter, der überwiegend agrarischen Struktur des Landkreises entsprechend, auf landwirtschaftlichen Höfen eingesetzt war. Aber auch größere Unternehmen der Region wie die Firma Meggle oder diverse Bauunternehmen setzten in erheblichem Umfang ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ein. Für die Stadt Wasserburg selbst ist die Vielfalt der auf Zwangsarbeitskräfte zurückgreifenden Betriebe besonders gut nachvollziehbar: Ob kommunale Einrichtungen wie Schulen oder städtische Ämter, selbstständige Kleinhandwerker wie Bäcker, Brauereimeister oder Schuhmacher, Kaufhausbesitzer oder eine Kleiderfabrik: In allen Branchen wusste man, die Arbeitskraft der Zwangsverschleppten auszunutzen. Auch im Umland der Stadt bestätigt sich, dass Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in allen Wirtschaftszweigen und in Betrieben aller Größen eingesetzt wurden.[18]

Alltag des Ausländereinsatzes im Landkreis Wasserburg

Französische Kriegsgefangene bei Schneeräumarbeiten in Wasserburg, unter Bewachung, im Winter 1941/42.

Noch schwieriger als über die quantitative Dimension des Zwangsarbeitereinsatzes in der Stadt Wasserburg a. Inn und ihrem Umland lassen sich Aussagen über die Lebenswirklichkeit der betroffenen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter während ihres Aufenthaltes im Wasserburger Raum sowie die vielfältigen Beziehungen zwischen Einheimischen und Fremden treffen. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen, die das Spektrum an Erfahrungen der Zwangsverschleppten und die sozialen Realitäten des Ausländereinsatzes determinierten, können in Anbetracht einer insgesamt spärlichen und weit gestreuten Überlieferung kaum ganzheitlich und zusammenhängend dargestellt werden.

Anhand eines Mosaiks von dokumentierten Einzelfällen kann über die Alltagswirklichkeit des Zwangsarbeitereinsatzes im Landkreis Wasserburg a. Inn dennoch zusammenfassend gesagt werden, dass auf Seiten der deutschen Mehrheitsgesellschaft eine frappierende Vielzahl von Menschen jenseits der politischen und bürokratischen Elite des Dritten Reiches in Berlin und München direkt und indirekt – als kleine Amtsträger, Mitarbeiter subalterner Staatsbehörden und untere Parteifunktionäre – an den rund um den Ausländereinsatz notwendig gewordenen Organisationsprozessen beteiligt waren. Regionale und lokale Repräsentanten des NS-Staates vom Landrat über die Bürgermeister und Ortsbauernführer, den Kreisleiter und die Ortsgruppenleiter der NSDAP sowie die Beamten und Angestellten des Landratsamtes, der Kommunalverwaltungen, der Arbeits-, Wirtschafts- und Ernährungsämter trugen ebenso wie die vielfach Druck ausübenden Privatunternehmer verlässlich dazu bei, dass das ambitionierte Vorhaben des massenhaften Ausländereinsatzes in der deutschen Kriegswirtschaft wie eine verlässliche Maschine funktionierte.[19]

Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter waren im Raum Wasserburg nicht minder hart als anderswo im Altreich. Die regionalen Quellen zeugen je nach Zwangsarbeitergruppe von niedrigen bis kaum nennenswerten Löhnen,[20] unzureichender Versorgung mit Kleidung,[21] karger Unterbringung,[22] mangelnder Ernährung[23] und schwerer Arbeit.[24] Auch medizinisch wurden die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter vernachlässigt, wobei im Bereich der gesundheitlichen Versorgung wieder einmal die besondere Diskriminierung osteuropäischer Arbeitskräfte augenfällig wird. Aber auch für verhältnismäßig privilegierte Zwangsarbeitergruppen aus West- und Nordeuropa sowie aus manchen mit dem Deutschen Reich verbündeten Staaten galt: Hinter allen Überlegungen und den im Zeitverlauf wechselnden Praktiken stand nie die individuelle Heilung der Kranken, sondern stets nur die Erhaltung der Arbeitskraft.[25] Einige Einzelfälle von verzweifelten Fluchtversuchen und Selbstmorden verweisen auf die prekären Lebensumstände und gewähren kleine Einblicke in die dunklen Gemütsverfassungen von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in Wasserburg a. Inn und Umgebung.[26]

Was den persönlichen Kontakt zwischen Einheimischen und den zwangsverpflichteten Ausländerinnen und Ausländern betrifft, so muss ein vielfältiges Bild gezeichnet werden. Es lässt sich erahnen, dass die Handlungsspielräume der deutschen Volksgenossen, der Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten in den Betrieben sowie der Bauern und ihrer Familien auf dem Land, eine anständige Behandlung zuließen, wenn denn der Wille dazu vorhanden war. Einen Grund, warum Austauschprozesse zwischen Deutschen und den zahlreichen ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern im ehemaligen Landkreis Wasserburg a. Inn nur selten überliefert sind und unser Wissen deshalb bruchstückhaft bleiben muss, liegt an der zunehmenden Indifferenz weiter Teile der Bevölkerung gegenüber dem offensichtlichen Elend, in dem die ausländischen Arbeitskräfte lebten. Die meisten Deutschen zeigten am Schicksal der fremden Mitmenschen schlicht kein besonderes Interesse – sie beteiligten sich weder aktiv an Misshandlungen noch ließen sie Solidarität erkennen.[27] Freilich wohnte der Gesamtheit aller Verhaltensweisen eine große Ambivalenz inne. Liebesbeziehungen, Sex, neugieriges Interesse, gutsherrliche Protektion, katholische Verbundenheit und individuelle Dankbarkeit waren im Einzelnen möglich. Dies darf jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass der Rassismus, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ohnehin eine Art konstante Hintergrundmelodie der Zeit und im Dritten Reich zusätzlich massiv politisch gefördert, für die Perzeption der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Raum Wasserburg bestimmend war.[28]

Staatliche Verfolgung: Zwangsarbeiter in den Klauen von Polizei und Justiz

Der oben beschriebene innere Herrschaftskompromiss der nationalsozialistischen Regimespitze hatte neben der Folge einer grundsätzlich schlechten Behandlung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die sich in Form von arbeitsrechtlicher Diskriminierung, härtester Arbeit für klägliche Entlohnung, einer demütigenden öffentlichen Kennzeichnungspflicht und weiteren Restriktionen wie einer eingeschränkten Freizügigkeit, dem Verbot, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder zu nutzen sowie der Verbannung von kulturellen und festlichen Veranstaltungen als eine dauerhafte Regulierung des Alltags bemerkbar machte, auch eine außeralltägliche Schlagseite.

Zwangsarbeiterin aus der Sowjetunion und Zwangsarbeiter aus Polen mit entsprechenden Abzeichen, die in der Gemeinde Oberornau arbeiteten.

Besonders für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Osteuropa galt: Machten sie Ansätze, sich aus der einschnürenden Korsage zu befreien, diese durch auch nur geringfügige Anwandlungen eigensinnigen Handelns zu lockern oder begangen sie gar tatsächlich als solche zu bezeichnende Verbrechen, sahen sie sich mit einem schonungslosen, zum Teil exklusiv für sie geschaffenen Strafsystem konfrontiert. Aber nicht nur Ausländerinnen und Ausländer selbst, sondern auch jene Angehörigen der Volksgemeinschaft, die gegen die bestehenden Kontaktverbote verstießen und es mit der Annäherung an die stigmatisierten Fremden in den Augen der Obrigkeit zu weit trieben, konnten in den Fokus des nationalsozialistischen Repressionsapparates geraten.[29]

Dies belegen die lokalen und regionalen Quellen insbesondere für Frauen, die sexuelle Beziehungen zu französischen Kriegsgefangenen eingegangen waren. Die Kriminalisierten und öffentlich als Franzosenliebchen Diffamierten waren zu Opfern der auf die Reinheit des Blutes bedachten nationalsozialistischen Volksgemeinschaftsideologie geworden und wurden in der Regel zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen von zwischen einem und zwei Jahren verurteilt.[30]

Während deutsche Männer, die sich den stets auch von sexualisierter Gewalt bedrohten Zivilarbeiterinnen im Jugend- und Erwachsenenalter sexuell annäherten, in der Praxis meist straffrei ausgingen, traf es die ausländischen Kriegsgefangenen, denen ein körperliches oder emotionales Verhältnis zu einem weiblichen Mitglied der Volksgemeinschaft nachgesagt bzw. nachgewiesen wurde, noch härter. Nachdem das zuständige Kriegsgefangenen-Stammlager von den zivilen Ermittlungsbehörden über einen Vorfall in Kenntnis gesetzt worden ist, setzte die Wehrmacht eigene Untersuchungen in Gang, die bei westlichen Kriegsgefangenen auf Grundlage des Militärstrafgesetzbuches meist zu Gefängnisstrafen von um die drei Jahren führten.[31]

Wasserburger Anzeiger vom 8.12.1942, 3.

Damit waren die westlichen Gefangenen, im Raum Wasserburg vor allem Franzosen, immer noch deutlich bessergestellt als Kriegsgefangene aus osteuropäischen Staaten. Für polnische Kriegsgefangene bedeuteten ähnliche Vergehen in der Regel die Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft, die den Weg zur Exekution freimachte.[32] Demnach hatten polnische Zivilarbeiter ebenso wie Ostarbeiter erst recht mit der Todesstrafe zu rechnen. Teils wurden diese durch Hinrichtungen durch SS-Kommandos vollzogen, deren Strafgewalt die osteuropäischen Fremdarbeiter hauptsächlich unterworfen waren, vereinzelt wurden sie aber auch auf dem ordentlichen Rechtsweg ausgesprochen.[33]

Das in diesen Fällen der Eröffnung eines regulären Verfahrens durch die Justizbehörden erhaltene Aktenmaterial zeigt jedoch auch, dass das Todesurteil nicht zwangsläufig als Ergebnis eines Gerichtsprozesses gegen polnische Landarbeiter wegen Sittlichkeitsverbrechen stehen musste. Dennoch scheint das Ausmaß der Strafen – in den dokumentierten Einzelfällen changierte es erheblich zwischen der vollstreckten Todesstrafe, über die Umwandlung der Todesstrafe qua Begnadigung in zehnjährige Zuchthausstrafe bis hin zu vier Jahren verschärftem Straflager – in keinerlei Verhältnis zur Schwere der Taten zu stehen. Verfolgt wurden zwar vorrangig vermeintliche oder tatsächliche Sexualstraftaten der fremdrassigen Polen, wobei der Straftatbestand nicht erst in der Anwendung von sexualisierter Gewalt lag, sondern jede sexuelle Handlung zwischen Ausländern und Volksgenossinnen kriminalisiert wurde. Aber auch Widerstand und Ungehorsam gegenüber den deutschen Vorgesetzten wurde, vermutlich um eine abschreckende Wirkung auf Dritte zu erzeugen, streng geahndet.[34]

Die für den Gendarmerieposten der Stadt Wasserburg ausschnittsweise rekonstruierbare Polizeiarbeit im Kontext des Ausländereinsatzes ergibt ein uneinheitliches Bild. Polizeilicher Rassismus und aus einem amtlichen Pflichtbewusstsein hergeleitete Rechtschaffenheit lagen in der lokalen Praxis teilweise so nah beieinander, dass sie nicht nur in ein und derselben Dienststelle gemeinsam auftraten, sondern sogar bei dem gleichen Beamten mal rassistisch begründete Schikane, mal eine mit obrigkeitlichem Paternalismus vermischte Humanität stärker durchlagen konnte, die im Ergebnis dazu führte, dass Anschuldigungen und Denunziationen aus der Bevölkerung als haltlos bewertet und nicht weiter verfolgt wurden. Je weiter man in der Hierarchie der exekutiven und judikativen Apparate jedoch nach oben schaut, desto weniger bleibt von der Option der Milde übrig und desto schlechter standen für delinquente oder deviante Ausländer die Chancen, einer drakonischen Bestrafung zu entgehen.[35]

Für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter galt bei aller gebotenen Differenzierung, dass sie, wenn sie einmal in den Strudel der deutschen Strafverfolgung hineingeraten waren, kaum noch Möglichkeiten besaßen, ihr Schicksal aktiv zu beeinflussen.[36] Im ohnehin von der Übermacht einer entfesselten Polizeiexekutive gekennzeichneten System innerer Sicherheit galten für bestimmte Ausländergruppen spezielle Rechtsnormen, die sie ganz der Willkür oder Nachsicht der Polizeibeamten und Richter, in schlimmeren Fällen der Gestapo und SS überließen. Selbst Bagatelldelikte konnten für polnische Zivilarbeiter in mehrjähriger Straflagerhaft enden. Auf der Flucht aufgegriffene oder durch sonstige Verfehlungen aufgefallene sowjetische Kriegsgefangene wurden fast immer in ein Konzentrationslager überstellt.[37]

Nachgeschichte des Ausländereinsatzes

Bestätigen all diese Befunde im Wesentlichen die dominierenden Thesen der Forschung zur NS-Zwangsarbeit so liegen zu der Rolle der Zwangsarbeit in der nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs implementierten Entnazifizierung für den Altlandkreis Wasserburg a. Inn Erkenntnisse vor, die für die meisten anderen Regionen fehlen. Diese lassen sich so zusammenfassen, dass die Verstrickungen der Bürgerinnen und Bürger in das System der Massenzwangsarbeit im Reichsgebiet – ob als kleine Organisatoren des Unrechtssystems oder als von der Ausbeutung der Ausländerinnen und Ausländer profitierende Betriebsführer – nicht im Fokus der Entnazifizierungsbehörden standen. Solche Mittäter- oder Nutznießerschaften aufzudecken oder zu ahnden wurde vonseiten der Spruchkammern nicht angestrebt. In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde der Ausländereinsatz, so lässt sich daraus schlussfolgern, nicht als das Verbrechen angesehen, das er darstellte. Angesichts der Allgegenwart der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und der festen Verankerung des Ausländereinsatzes im Alltag an der Heimatfront, und eingedenk der bekannten Mentalitäten der Nachkriegszeitgenossen, eigene Schuld und Verantwortung entweder brüsk von sich zu weisen oder leise zu verdrängen, mag diese tendenzielle Nichtbeachtung der Zwangsarbeit in den Entnazifizierungsprozessen nicht verwunderlich sein. Sie bleibt aber doch bemerkenswert, wenn man berücksichtigt, dass noch in den von den Alliierten in Nürnberg öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzten Hauptkriegsverbrecherprozessen das unmenschliche Zwangsarbeitssystems eine entscheidende Rolle für die Verurteilung einiger der Angeklagten spielte.[38]

An den Entnazifizierungsverfahren gegen einzelne Wasserburger lässt sich ferner ablesen, wie sich mit der Befreiung im Mai 1945 die Vorzeichen im Beziehungsgefüge zwischen Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern gewandelt hatten. Wurde den fremdvölkischen Ausländern zuvor stets klargemacht, dass sie in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft nichts galten, hörten für sie nun, nach dem Untergang des Dritten Reichs nicht nur die ständigen Vorverurteilungen von Seiten der Behörden auf, sondern ihre Glaubwürdigkeit erfuhr eine rasante Aufwertung. In den Spruchkammerverfahren wurde ihrem Wort, deren Unschuld am Nationalsozialismus und seinen Verbrechen über jeden Zweifel erhaben war, besonders großes Gewicht beigemessen. Vormals ohnmächtig, fremdbestimmt und ausgeliefert hatten sie nun die Möglichkeit, ihren einstigen Peinigern mittels eidesstattlich abgegebener Erklärungen erhebliche Probleme zu bereiten, oder sich bei denjenigen zu revanchieren, die ihnen vorher mit Menschlichkeit begegnet waren. Auch wenn die feindselige Haltung in den Köpfen der Menschen vielfach bestehen blieb, mussten die meisten ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter den neuen, durch die Kapitulation des Deutschen Reiches entstandenen Umstände die Deutschen nicht mehr fürchten.[39]

Wie stark andererseits die mentalen Kontinuitäten auch innerhalb der staatlichen und kirchlichen Eliten waren, zeigen mit rassistischen Zuschreibungen und fremdenfeindlichen Klischees durchzogene Berichte, die nach Kriegsende sowohl in den die Verwaltungsarbeit bald wieder aufnehmenden Kommunalämtern als auch innerhalb der katholischen Geistlichkeit des Landkreises entstanden. Sie zeichneten sich oftmals durch offene Herabsetzung und eine so kurze Zeit nach dem Menschheitsverbrechen des Ausländereinsatzes erstaunliche Empathielosigkeit gegenüber den ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern aus, die aufgrund von praktischen Schwierigkeiten bei der Durchführung der von den Alliierten intendierten Repatriierung, der Rückführung der in ihre Heimatländer, oftmals noch jahrelang im Landkreis verblieben.[40] Im Stadtgebiet Wasserburgs lebten in speziellen, von der Hilfsorganisation der Vereinten Nationen betreuten DP-Lagern im August 1946 noch etwa 500 ehemalige polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die von dieser Gleichzeitigkeit aus verbessertem Status und fortgesetzter Ablehnung betroffen waren.[41]

Für die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sollte es lange dauern, bis ihnen für das staatlich forcierte und kollektiv zugefügte Unrecht eine Chance auf Wiedergutmachungsleistungen eingeräumt wurde. Wie auch eine angemessene Sühne für die im Kontext des Zwangsarbeitereinsatzes aufgeladene Schuld in der frühen Nachkriegszeit für die allermeisten Antreiber und Profiteure der Ausbeutung ausblieb, weil es an einem breit verankerten Bewusstsein für den Zwangscharakter und das Elend des Ausländereinsatzes gefehlt hatte, so wurden in Deutschland auch alle finanziellen Entschädigungsansprüche und nachträglichen Lohnforderungen der Betroffenen bis in die 1990er Jahre hinein abgewiesen. Im Wesentlichen setzte hier erst das neue Jahrtausend mit der Einrichtung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) eine neue Dynamik in Gang. Nun konnten die zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Zahlungen in Höhe von bis zu 5.000 DM beantragen; kriegsgefangene Zwangsarbeiter blieben bis zum Jahr 2015, als der Bundestag einige Millionen Euro für die Entschädigung der wenigen noch lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen bereitstellte, von solchen symbolischen und monetären Wiedergutmachungsversuchen ausgeschlossen. Wie viele und welche der im Wasserburger Raum beschäftigten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ihre eigene Geschichte daraufhin mit welchem Erfolg noch einmal aufrollen ließen, um an für die Auszahlung verlangte Nachweise ihrer Zwangsarbeit im Zweiten Weltkrieg zu gelangen, wird aufgrund der archivischen Sperrfristen erst in einigen Jahren untersucht werden können.[42]

Empfohlene Zitierweise:
Joey Rauschenberger, Zwangsarbeit, publiziert am 03.03.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Zwangsarbeit (04.12.2024)
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  1. Online-Portal Zwangsarbeit im NS-Staat, Bundesarchiv, 2010, http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/, zuletzt aufgerufen am 26.7.2018.
  2. Das Standardwerk Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit stellt die Grundlage für den Aufbau und Inhalt dieses Lexikonbeitrags dar.
  3. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 21f.
  4. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 22–24..
  5. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, 81–85.
  6. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 24f.
  7. Vgl. zur Chronologie und Periodisierung des nationalsozialistischen Ausländereinsatzes Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 25-30.
  8. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 26f.
  9. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 27.
  10. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 38-40.
  11. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 30.
  12. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 67:
  13. Spoerer, Zwangsarbeit, 11.
  14. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 69–76.
  15. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 77.
  16. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 78–82.
  17. Vgl. hierzu auch Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 65–67.
  18. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 82–97.
  19. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 99–122, 327f.
  20. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 112–118.
  21. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 123–129.
  22. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 128–141.
  23. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 144–150.
  24. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 150–159.
  25. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 159–185.
  26. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 186–223, insbesondere 221f.
  27. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, 415.
  28. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 223.
  29. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 224.
  30. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 232.
  31. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 246f./ Schneider, Verbotener Umgang, 183f.
  32. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter, 91.
  33. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 248.
  34. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 269.
  35. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 279.
  36. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 268.
  37. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 329.
  38. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 329f.
  39. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit, 330.
  40. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit 282–296.
  41. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit 282.
  42. Vgl. Haase/Rauschenberger, Zwangsarbeit 315–324.