Kehrrichtabfuhr um 1860

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Matthias Haupt

Zur Frühzeit der städtischen Müllentsorgung

Im Jahr 1861 vereinbarte die Stadt mit dem Gassenkehrer und Abdecker Ferdinand Wohlmuth aus Penzing und auf dessen Angebot hin, dass dieser gegen „kostenlo-se Überlassung des Kehrrichts“ und jährlich „einem Normalklafter weichen Schnitt-holz“ als Vergütung einmal pro Woche (samstags) und jeweils vor Festtagen die Ab-fuhr des Straßenkehrrichts mit Fuhrwerk in der Altstadt übernehmen sollte. Es wür-de nur solcher Kehrricht abgefahren werden, der von den Hausbesitzern überlas-sen und rechtzeitig zu Haufen zusammengekehrt zur Abfuhr bereitliege, so der Gassenkehrer.

Aktenvermerk/Protokollauszug zur Magistratssitzung: Vertragsschließung zur Kehrrichtabfuhr, 20.12.1861, StadtA Wasserburg a. Inn, II2525.

Die Motivation zur Vertragsschließung geht aus einem Aktenvermerk hervor: In der Magistratssitzung vom 20.12.1861 wurde beschlossen, dass die Kehrrichtabfuhr die beabsichtigte Reinlichkeit auf den Straßen und in der Stadt befördere, außerdem die Bezahlung mit einem Normalklafter Holz, das man ja den eigenen städtischen Waldungen entnehmen könne, „billig“ sei.

Die neue Kehrrichtabfuhr in der Stadt wurde sodann per Anschlag und durch Aus-rufen auf den Straßen bekannt gemacht.[1]

  1. Die Darstellung fußt auf der Auswertung der Archivalie: StadtA Wasserburg a. Inn, II2525 (=II. Alte Registratur, Akten, Stadtmagistrat Wasserburg: Die Straßenreinigung und Kehrrichtabfuhr, 1861-1863).