Kreisgebietsreform: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
 
'''Dieser Artikel wird derzeit erstellt. BItte haben Sie noch etwas Geduld.'''
 
'''Dieser Artikel wird derzeit erstellt. BItte haben Sie noch etwas Geduld.'''
  
'''Die Folgen der Kreisgebietsreform in Bayern 1972 für den Landkreis Wasserburg a. Inn'''<br />
 
  
  
  
 
== Die Folgen der Kreisgebietsreform in Bayern 1972 für den Landkreis Wasserburg a. Inn ==
 
== Die Folgen der Kreisgebietsreform in Bayern 1972 für den Landkreis Wasserburg a. Inn ==
 +
1967 strebten in Bayern sowohl die regierende CSU, als auch die oppositionelle SPD eine Reform der Kommunalverwaltung an. Dabei gingen die Vorstellungen der SPD erheblich weiter als die der CSU. Seit 1962 verfügte die CSU in Bayern über eine absolute Mehrheit im Landtag, die 1966 bestätigt wurde. <div style="background:yellow"> Fussnote </div>Die CSU hielt an Landkreisen und Regierungsbezirken fest, während die SPD diese Gliederungseinheiten zu Gunsten von Verwaltungsregionen ändern wollte.<div style="background:yellow"> Fussnote </div>  . Es ging um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Es bestand die große berechtigte Sorge, dass einzelne Kreise und Gemeinden ihr notwendiges Angebot nicht mehr umsetzen konnten.
 +
Deshalb sollte die Zahl der Landkreise und der Gemeindeverwaltungen drastisch reduziert werden. Wo eine Zusammenlegung nicht sinnvoll erschien, sollten Verwaltungsgemeinschaften gebildet werden. Ziel war es, alle Gemeinden unter 2.000 Einwohnern aufzulösen und alle Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sollten sich in Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen.<div style="background:yellow"> Fussnote </div> Bei den Landkreisen wurde eine Mindestzahl von 80.000 Einwohnern angestrebt.
 +
In der Gemeindeordnung, die in Bayern seit 1952 galt, war geregelt, dass Änderungen  grundsätzlich nur vorgenommen werden können, wenn die betroffenen Gemeinden mit dieser Änderung einverstanden sind.<div style="background:yellow"> Fussnote </div> Anders als in vielen anderen Bundesländern, traf die Idee einer Kreisgebietsreform auf eine traditionsverbundene Verwaltungsstruktur. Bayern existierte als eigenständiger Staat bereits seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1806/1807, anders als viele andere Bundesländer, von denen nicht wenige erst nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. Hinzu kam, dass mit dem sog. Rechtsstellungsgesetz von 1966 es Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht mehr möglich war, das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates zu bekleiden.<div style="background:yellow"> Fussnote </div> Dadurch bot es sich auch indirekt an, die Zahl der Landkreise zu reduzieren.
 +
Den Startschuss zur Kreisgebietsreform gab Ministerpräsident Alfons Goppel in seiner Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 25. Januar 1967. Er nannte sie die wichtigste innenpolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode.<div style="background:yellow"> Fussnote </div> Dem Bayerischen Innenminister Bruno Merk und seinem damaligen Staatssekretär Erich Kiesl oblag die Verantwortung für die Durchführung der Gebietsreform. Am 16. April 1970 legte die Bayerische Staatsregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Darin war vorgesehen, aus den vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise zu bilden. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihren Status der Kreisfreiheit und wurden in die jeweiligen Landkreise eingegliedert. Zum Ausgleich erhielten sie begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden und durften fortan den Titel „Große Kreisstadt“ tragen.
  
 +
Drei Zielen sollte diese Kreisgebietsreform dienen:
 +
1. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Man wollte die Kreise ertüchtigen, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie z.B. Planung und Erschließung des Kreisgebietes mit Straßen, Unterhaltung eines der Grundversorgung dienenden Krankenhauses, Bereitstellung eines ausreichend gegliederten Schulsystems, Trinkwasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, überörtlicher Feuerschutz, Aufgaben als Träger der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrtsbehörde und der Altenheime und Jugendzentren, der Betrieb von Hallenbädern und Sportstätten sowie schließlich die Aufwandsträgerschaft für das staatliche Landratsamt. <div style="background:yellow"> Fussnote </div> 2. Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung. Man ging davon aus, dass erst ab einer bestimmten Größe von Kreisen oder Gemeinden genügend Spezialisten und moderne technische Verwaltungsmittel eingesetzt werden können, die eine effektive Verwaltungsarbeit ermöglichen. Es ging auch darum, die Kreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Hallenbäder, Jugendzentren, Bauhöfe, Altenpflegeheime u. dgl. zu betreiben.
 +
3. Verbesserung der Lebensverhältnisse und Abbau des Leistungsgefälles zwischen Stadt und Land. Auch damit dieses Ziel umgesetzt werden konnte, waren starke, leistungsfähige Landkreise notwendig.
 +
 +
In einem zweiten Schritt wurden auch die Gemeinden einer grundlegenden Gebietsreform unterworfen. Diese Gemeindegebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6.962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf 2.051 kreisangehörige Gemeinden. Sie trat am 1. Mai 1978 nach mehreren Beschlüssen und Verordnungen in Kraft. Abgeschlossen wurde die Reform durch das Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform vom 1. Januar 1980, in dem noch kleinere Korrekturen vorgenommen wurden. <div style="background:yellow"> Fussnote </div>
  
  
 
=== Die Durchführung der Kreisgebietsreform im Landkreis Wasserburg ===
 
=== Die Durchführung der Kreisgebietsreform im Landkreis Wasserburg ===
 +
Es war von Anfang klar, dass der Landkreis Wasserburg mit seinen gut 52.000 Einwohnern in seiner bisherigen Struktur wohl nicht würde fortbestehen können. Aber anfänglich gestalteten sich die Perspektiven hinsichtlich des Erhalts des Landkreises Wasserburg durchaus positiv:
 +
Im Januar 1971 beauftragte das Bayerische Innenministerium die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke, noch im Februar 1971 dem Innenministerium erste Vorschläge für eine Neugliederung der Landkreise vorzulegen.<div style="background:yellow"> Fussnote </div>
  
  

Version vom 23. Mai 2021, 16:46 Uhr

Autor: Peter Rink

Dieser Artikel wird derzeit erstellt. BItte haben Sie noch etwas Geduld.



Die Folgen der Kreisgebietsreform in Bayern 1972 für den Landkreis Wasserburg a. Inn

1967 strebten in Bayern sowohl die regierende CSU, als auch die oppositionelle SPD eine Reform der Kommunalverwaltung an. Dabei gingen die Vorstellungen der SPD erheblich weiter als die der CSU. Seit 1962 verfügte die CSU in Bayern über eine absolute Mehrheit im Landtag, die 1966 bestätigt wurde.

Fussnote

Die CSU hielt an Landkreisen und Regierungsbezirken fest, während die SPD diese Gliederungseinheiten zu Gunsten von Verwaltungsregionen ändern wollte.

Fussnote

. Es ging um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Es bestand die große berechtigte Sorge, dass einzelne Kreise und Gemeinden ihr notwendiges Angebot nicht mehr umsetzen konnten. Deshalb sollte die Zahl der Landkreise und der Gemeindeverwaltungen drastisch reduziert werden. Wo eine Zusammenlegung nicht sinnvoll erschien, sollten Verwaltungsgemeinschaften gebildet werden. Ziel war es, alle Gemeinden unter 2.000 Einwohnern aufzulösen und alle Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sollten sich in Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen.

Fussnote

Bei den Landkreisen wurde eine Mindestzahl von 80.000 Einwohnern angestrebt. In der Gemeindeordnung, die in Bayern seit 1952 galt, war geregelt, dass Änderungen grundsätzlich nur vorgenommen werden können, wenn die betroffenen Gemeinden mit dieser Änderung einverstanden sind.

Fussnote

Anders als in vielen anderen Bundesländern, traf die Idee einer Kreisgebietsreform auf eine traditionsverbundene Verwaltungsstruktur. Bayern existierte als eigenständiger Staat bereits seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1806/1807, anders als viele andere Bundesländer, von denen nicht wenige erst nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. Hinzu kam, dass mit dem sog. Rechtsstellungsgesetz von 1966 es Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht mehr möglich war, das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates zu bekleiden.

Fussnote

Dadurch bot es sich auch indirekt an, die Zahl der Landkreise zu reduzieren. Den Startschuss zur Kreisgebietsreform gab Ministerpräsident Alfons Goppel in seiner Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag am 25. Januar 1967. Er nannte sie die wichtigste innenpolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode.

Fussnote

Dem Bayerischen Innenminister Bruno Merk und seinem damaligen Staatssekretär Erich Kiesl oblag die Verantwortung für die Durchführung der Gebietsreform. Am 16. April 1970 legte die Bayerische Staatsregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Darin war vorgesehen, aus den vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise zu bilden. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihren Status der Kreisfreiheit und wurden in die jeweiligen Landkreise eingegliedert. Zum Ausgleich erhielten sie begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden und durften fortan den Titel „Große Kreisstadt“ tragen.

Drei Zielen sollte diese Kreisgebietsreform dienen:

1. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Man wollte die Kreise ertüchtigen, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie z.B. Planung und Erschließung des Kreisgebietes mit Straßen, Unterhaltung eines der Grundversorgung dienenden Krankenhauses, Bereitstellung eines ausreichend gegliederten Schulsystems, Trinkwasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, überörtlicher Feuerschutz, Aufgaben als Träger der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrtsbehörde und der Altenheime und Jugendzentren, der Betrieb von Hallenbädern und Sportstätten sowie schließlich die Aufwandsträgerschaft für das staatliche Landratsamt.

Fussnote

2. Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung. Man ging davon aus, dass erst ab einer bestimmten Größe von Kreisen oder Gemeinden genügend Spezialisten und moderne technische Verwaltungsmittel eingesetzt werden können, die eine effektive Verwaltungsarbeit ermöglichen. Es ging auch darum, die Kreise in die Lage zu versetzen, Krankenhäuser, Hallenbäder, Jugendzentren, Bauhöfe, Altenpflegeheime u. dgl. zu betreiben.

3. Verbesserung der Lebensverhältnisse und Abbau des Leistungsgefälles zwischen Stadt und Land. Auch damit dieses Ziel umgesetzt werden konnte, waren starke, leistungsfähige Landkreise notwendig.

In einem zweiten Schritt wurden auch die Gemeinden einer grundlegenden Gebietsreform unterworfen. Diese Gemeindegebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6.962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf 2.051 kreisangehörige Gemeinden. Sie trat am 1. Mai 1978 nach mehreren Beschlüssen und Verordnungen in Kraft. Abgeschlossen wurde die Reform durch das Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform vom 1. Januar 1980, in dem noch kleinere Korrekturen vorgenommen wurden.

Fussnote


Die Durchführung der Kreisgebietsreform im Landkreis Wasserburg

Es war von Anfang klar, dass der Landkreis Wasserburg mit seinen gut 52.000 Einwohnern in seiner bisherigen Struktur wohl nicht würde fortbestehen können. Aber anfänglich gestalteten sich die Perspektiven hinsichtlich des Erhalts des Landkreises Wasserburg durchaus positiv:

Im Januar 1971 beauftragte das Bayerische Innenministerium die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke, noch im Februar 1971 dem Innenministerium erste Vorschläge für eine Neugliederung der Landkreise vorzulegen.

Fussnote


Folgen der Gebietsreform in Wasserburg a. Inn und Umgebung

Empfohlene Zitierweise:
Peter Rink, Kreisgebietsreform, publiziert am 23.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Kreisgebietsreform (04.05.2024)
Creative Commons Lizenzvertrag. Lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.