Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wasserburg am Inn wurde vor 1374 das Stadtrechtsprivileg verliehen. Weder hat die Stadt autonom gänzlich neue Normwerke durch Einung oder Satzung geschaffen, noch mündliche, einheimische Rechtsgewohnheiten verschriftlicht. Das Stadtrecht des landsässigen Wasserburgs fließt fast ausschließlich aus heteronomen Quellen: Urkunden der Herrscher aus dem Haus Wittelsbach, Münchner Stadtrecht von 1294 und 1340 sowie allgemeines bayerisches Landrecht, insbesondere das Rechtsbuch von 1346, die landesherrlichen Normwerke des frühen 16. Jahrhunderts, der Codex Maximilianeus von 1616 und zuletzt die bayerischen Kodifikationen des Naturrechtszeitalters. Ausgeklammert werden hier ungeschriebene lokale Rechtsgewohnheiten.
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Version vom 7. Februar 2021, 04:43 Uhr

Autor: Felix Grollmann

Stadtrecht (in Mittelalter und Früher Neuzeit) Wasserburg am Inn wurde vor 1374 das Stadtrechtsprivileg verliehen. Weder hat die Stadt autonom gänzlich neue Normwerke durch Einung oder Satzung geschaffen, noch mündliche, einheimische Rechtsgewohnheiten verschriftlicht. Das Stadtrecht des landsässigen Wasserburgs fließt fast ausschließlich aus heteronomen Quellen: Urkunden der Herrscher aus dem Haus Wittelsbach, Münchner Stadtrecht von 1294 und 1340 sowie allgemeines bayerisches Landrecht, insbesondere das Rechtsbuch von 1346, die landesherrlichen Normwerke des frühen 16. Jahrhunderts, der Codex Maximilianeus von 1616 und zuletzt die bayerischen Kodifikationen des Naturrechtszeitalters. Ausgeklammert werden hier ungeschriebene lokale Rechtsgewohnheiten.


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Einführung

Hinführung: Stadtrecht als historisches Phänomen

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Empfohlene Zitierweise:
Felix Grollmann, Stadtrecht, publiziert am 07.02.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (18.05.2024)
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