Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 12: Zeile 12:
 
== Hinführung: Stadtrecht als historisches Phänomen ==
 
== Hinführung: Stadtrecht als historisches Phänomen ==
  
== ... ==
+
=== Moderne Perspektive ===
 +
 
 +
=== Stadtrechtsbegriff ===
 +
 
 +
=== Stadrecht und Stadtstatus ===
 +
 
 +
== Geschichte des Wasserburger Stadtrechts ==
  
 
== ... ==
 
== ... ==

Version vom 7. Februar 2021, 04:45 Uhr

Autor: Felix Grollmann

Stadtrecht (in Mittelalter und Früher Neuzeit) Wasserburg am Inn wurde vor 1374 das Stadtrechtsprivileg verliehen. Weder hat die Stadt autonom gänzlich neue Normwerke durch Einung oder Satzung geschaffen, noch mündliche, einheimische Rechtsgewohnheiten verschriftlicht. Das Stadtrecht des landsässigen Wasserburgs fließt fast ausschließlich aus heteronomen Quellen: Urkunden der Herrscher aus dem Haus Wittelsbach, Münchner Stadtrecht von 1294 und 1340 sowie allgemeines bayerisches Landrecht, insbesondere das Rechtsbuch von 1346, die landesherrlichen Normwerke des frühen 16. Jahrhunderts, der Codex Maximilianeus von 1616 und zuletzt die bayerischen Kodifikationen des Naturrechtszeitalters. Ausgeklammert werden hier ungeschriebene lokale Rechtsgewohnheiten.


Dieser Beitrag wird derzeit erstellt. Wir bitten noch um etwas Geduld

Einführung

Hinführung: Stadtrecht als historisches Phänomen

Moderne Perspektive

Stadtrechtsbegriff

Stadrecht und Stadtstatus

Geschichte des Wasserburger Stadtrechts

...

...

...



Empfohlene Zitierweise:
Felix Grollmann, Stadtrecht, publiziert am 07.02.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (17.05.2024)
Creative Commons Lizenzvertrag. Lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.