Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
== Geschichte des Wasserburger Stadtrechts == | == Geschichte des Wasserburger Stadtrechts == | ||
− | == .. | + | === Verleihung des Stadtrechts im subjektiven Sinn im 13. oder 14. Jahrhundert === |
− | == . | + | === Normgebungen unter der Herrschaft Kaiser Ludwigs des Bayern. a) Das Versiegeltes Buch von 1340 === |
− | == . | + | === Normgebungen unter der Herrschaft Kaiser Ludwigs des Bayern. b) Das Oberbayerische Landrecht von 1346 === |
− | + | ||
− | + | === Konturierungen des Wasserburger Stadtrechts durch Herzogsprivilegien um 1400 === | |
− | + | ||
+ | === Einfluss der spätmittelalterlichen Teilungen des Bayerischen Herzogtums auf das Wasserburger Stadtrecht === | ||
+ | |||
+ | === Mittelalterliche Zugehörigkeit zu einer Münchner Stadtrechtsfamilie === | ||
+ | |||
+ | === Landesherrliche Rahmung des Wasserburger Stadtrechts in der Frühen Neuzeit === |
Version vom 7. Februar 2021, 04:50 Uhr
Autor: Felix Grollmann
Stadtrecht (in Mittelalter und Früher Neuzeit) Wasserburg am Inn wurde vor 1374 das Stadtrechtsprivileg verliehen. Weder hat die Stadt autonom gänzlich neue Normwerke durch Einung oder Satzung geschaffen, noch mündliche, einheimische Rechtsgewohnheiten verschriftlicht. Das Stadtrecht des landsässigen Wasserburgs fließt fast ausschließlich aus heteronomen Quellen: Urkunden der Herrscher aus dem Haus Wittelsbach, Münchner Stadtrecht von 1294 und 1340 sowie allgemeines bayerisches Landrecht, insbesondere das Rechtsbuch von 1346, die landesherrlichen Normwerke des frühen 16. Jahrhunderts, der Codex Maximilianeus von 1616 und zuletzt die bayerischen Kodifikationen des Naturrechtszeitalters. Ausgeklammert werden hier ungeschriebene lokale Rechtsgewohnheiten.
Dieser Beitrag wird derzeit erstellt. Wir bitten noch um etwas Geduld
Einführung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Hinführung: Stadtrecht als historisches Phänomen
- 2 Geschichte des Wasserburger Stadtrechts
- 2.1 Verleihung des Stadtrechts im subjektiven Sinn im 13. oder 14. Jahrhundert
- 2.2 Normgebungen unter der Herrschaft Kaiser Ludwigs des Bayern. a) Das Versiegeltes Buch von 1340
- 2.3 Normgebungen unter der Herrschaft Kaiser Ludwigs des Bayern. b) Das Oberbayerische Landrecht von 1346
- 2.4 Konturierungen des Wasserburger Stadtrechts durch Herzogsprivilegien um 1400
- 2.5 Einfluss der spätmittelalterlichen Teilungen des Bayerischen Herzogtums auf das Wasserburger Stadtrecht
- 2.6 Mittelalterliche Zugehörigkeit zu einer Münchner Stadtrechtsfamilie
- 2.7 Landesherrliche Rahmung des Wasserburger Stadtrechts in der Frühen Neuzeit