Pfendnerturm: Unterschied zwischen den Versionen
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1455 wurde an dem Turm gebaut.<ref>KDB 1902, 2106 unter Verweis auf die Stadtkammerrechnung von 1455.</ref> | 1455 wurde an dem Turm gebaut.<ref>KDB 1902, 2106 unter Verweis auf die Stadtkammerrechnung von 1455.</ref> | ||
− | 1589 wurde der Turm neu gedeckt. | + | 1589 wurde der Turm neu gedeckt.<ref>In der 34. Woche. StadtA Wasserburg a. Inn, I1c1023, Baubuch der Stadt Wasserburg 1589.</ref> |
Im Jahr 1900 erhielt der damalige Besitzer, der Mauerer Johann Herfurter, die Genehmigung zum „''Einbau einer Stallung und eines Kellers part. sowie einer Wohnung im I. Stock''“. Herfurtner darf auf Widerruf die Stiege zum 1. Obergeschoss des Turmes an die an den Turm anstoßende Ringmauer verlegen.<ref>StadtA Wasserburg a. Inn, IIVC4, Beschluss des Stadtmagistrats Wasserburg vom 28.9.1900.</ref> | Im Jahr 1900 erhielt der damalige Besitzer, der Mauerer Johann Herfurter, die Genehmigung zum „''Einbau einer Stallung und eines Kellers part. sowie einer Wohnung im I. Stock''“. Herfurtner darf auf Widerruf die Stiege zum 1. Obergeschoss des Turmes an die an den Turm anstoßende Ringmauer verlegen.<ref>StadtA Wasserburg a. Inn, IIVC4, Beschluss des Stadtmagistrats Wasserburg vom 28.9.1900.</ref> |
Version vom 25. November 2019, 13:41 Uhr
Autor: Gerald Dobler
Pfendnerturm, Im Hag 4
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Einführung
Der sogenannte Pfendnerturm (1415 Pfemitter-Turm, 1589 Pfändner-Turm, auch Turm / Hungerturm im Hag, Münchsmayer-Turm; alte Hausnummer 294), ein quadratischer, zinnenbekrönter Turm der mittelalterlichen Stadtmauer, ist der frühere nördliche Endturm der inneren Zwerchmauer (Quermauer).
Inhalt
Geschichte / Baugeschichte
Der Turm wurde ab 1415 unter Herzog Ludwig dem Gebarteten durch die Wasserburger Bürger errichtet und stand ursprünglich unmittelbar am Innufer. Im Kopialbuch der Stadt Wasserburg heißt es: "vnd den Turrn(n) bej dem Ine do yetz der pfemitter auf sitzet"[1]
1455 wurde an dem Turm gebaut.[2]
1589 wurde der Turm neu gedeckt.[3]
Im Jahr 1900 erhielt der damalige Besitzer, der Mauerer Johann Herfurter, die Genehmigung zum „Einbau einer Stallung und eines Kellers part. sowie einer Wohnung im I. Stock“. Herfurtner darf auf Widerruf die Stiege zum 1. Obergeschoss des Turmes an die an den Turm anstoßende Ringmauer verlegen.[4]
Quellen
StadtA Wasserburg a. Inn, II543, Hausakt Im Hag 4, 1834-1944.
StadtA Wasserburg a. Inn, IIVC4.