Feuerschutz bis 1866
Autor: Matthias Haupt
Einleitung
Mitten in der Blütezeit der aufstrebenden Handelsstadt vernichtete ein verheerender Brand im Jahr 1339 fast alle Gebäude. Die jüngsten archäologischen Ausgrabungen bestätigen, dass diese bis dahin noch weitgehend in Holzbauweise errichtet worden waren und den Flammen leicht zum Opfer fallen konnten. [1]Über die Bekämpfung des Brandes durch die Einwohnerschaft ist nichts bekannt, man dürfte jedoch weitgehend wehrlos gewesen sein. Nach dieser Katastrophe wurde die Stadt in Steinbauweise wieder aufgebaut. Diese bewusste Entscheidung sollte einerseits dem Feuerschutz dienen, andererseits repräsentieren die nach dem Stadtbrand errichteten, teilweise prunkvollen Häuser auch den Reichtum ihrer Erbauer. Aus den Archivalien erfährt man über den ersten bekannten großen Stadtbrand nur so viel: Die wichtigen Rechte, die der Stadt von brunst wegen abgegangen waren, wurden 1374 wieder bestätigt.[2]
Die Stadt mit hier zusammenlaufenden, wichtigen Handelswegen war stets in Gefahr. Straßenräuber und Niederadlige mussten in Schach gehalten werden. Neben der Wegnahme von Handelsgütern, Lösegeldpressung und Schädigung von Besitz durch Brandstiftung gehörte auch das Brandschatzen – der Verzicht auf Brandlegung gegen Geldzahlungen – zu den Gefahren, gegen die sich die Stadt, vor allem aber das ländliche Umland, zur Wehr setzen musste. Unterstützung erhielt sie dabei durch die Rechtsetzung. 1374 erließ Herzog Stephan den Großen Brandbrief. Ziel war die präventive Sicherung der Straßen und des Warenverkehrs. Eine Bestätigung dieser Urkunde erhielt auch die Stadt Wasserburg ausgestellt.[3]
Doch wie schützte sich die Stadt vor der Begründung einer freiwilligen Feuerwehr eigentlich gegen Feuergefahren und wie wurden Brände in vorindustrieller Zeit bekämpft?
Feuersicherheit der Frühen Neuzeit – Vermeidung und frühes Erkennen von Bränden
Entstand Feuer und breitete sich großflächig aus, war man mit dem Löschen von Hand weitgehend hilflos. Prävention und Früherkennung waren daher umso wichtiger. Bauvorschriften, die dem Feuerschutz dienten, wurden durch häufige Stadtbrände des Mittelalters befördert. Der städtischen Bauverwaltung zugeordnet waren die Feuerpolizei und das Löschwesen. Die Überwachung der Feuersicherheit war spätestens seit der Frühen Neuzeit städtische Aufgabe. Dies ist archivalisch belegt durch einige Feuerbeschau-Register, die seit 1544 erhalten sind. [4] Bei der Feuerbeschau wurden Herdstellen und Kamine auf Feuersicherheit geprüft. Dabei wurde jedes Wasserburger Haus begangen. Diese Aufgabe war auf die vier Stadtbezirke aufgeteilt, nämlich das Scheibenviertel, das Salzsenderviertel, das Schmidzeilviertel und das Ledererviertel. Für jedes Viertel waren zwei Personen zuständig. Missstände wurden dem Rat und dem Stadtbaumeister angezeigt. Bei Mängeln wurde Abhilfe geschaffen. So musste bspw. Cristoff Khopp im Jahr 1564 bestätigen, dass er die Stilllegung seiner Nagler-Werkstatt wegen Brandgefahr durchführte. [5]
Weiterhin wichtig für die Feuersicherheit der Stadt war das Amt der Türmer, die über Brandausbrüche zu wachen hatten und bei Feuergefahr die Feuerglocke läuteten. Aus dem Jahr 1823 ist eine (verbesserte) Ordnung erhalten, die genaue Auskunft über die Aufgaben gibt. Dort heißt es u.a.:
Die Feuer- oder Turmwache hat die Stadt und die Umgegend fortwährend nach allen Seiten und Richtungen zu beobachten, um einen entstehenden Brand sogleich entdecken, und ihn auf geeignete Weise bekannt machen zu können. Für dieselbe sind eigene Localitaeten auf dem Frauen- oder Wachtthurm bestimmt, und zwei Individuen bestellt, von welchen der Thürmer Xaver Heiner oder ein anderes von ihm mit Genehmigung der Policeybehoerde benanntes Subject von morgens 6 bis inclusive 6 Uhr Abends und der für die Thurmwache gesetzte Nachtwächter Sebastian Geigenberger von abends 6 Uhr bis morgens 6 Uhr auf dem Thurm gegenwärtig seyn müßen. Dabey wird besonders festgesetzt, daß keiner der benannten Wächter, eher den Thurm verlassen darf, bis der zur Ablösung bestimmte 2te Wächter daselbst vorhanden ist. Bey einem im Burgfrieden und auf der Burg entdeckten Brande gibt der Wächter durch ein nach der Größe der Gefahr stärkeres oder schwächeres Anschlagen an die besonders benannte Feuerglocke und hängt bei Tag einen roten Fahnen und bey Nacht eine Laterne mit einem brennenden Lichte nach der Gegend des Brandes aus. Bloße Brände in den Kaminen werden durch einzelne in weiten Absätzen zu geschehende Glockenstreiche angedeutet. Bey einem sich zeigenden bloßen Verdacht eines allenfalsigen Brandes z.B. ungewöhnlich großen Rauch, hat der gegenwärtige Thurmwächter sogleich auf die vorübergehenden oder zu Nachts auf die Nachtwächter zu rufen, ihnen seine Beobachtungen zu eröffnen und sie aufzufordern der Feuer Commision und den Hauseigenthümern zur Nachsicht die schnellste Anzeige zu machen. [6]
Feuersicherheit durch Ursachenforschung und obrigkeitliche Festsetzungen/Anschaffung von Gerätschaften zur Feuerbekämpfung
Carl Theodor, Kurfürst von Bayern, wies die Stadt Wasserburg 1794 an, unmittelbar nach Bränden deren Ursache zu ergründen und die Ergebnisse an den Kurfürsten zu berichten. Der Stadt wurden außerdem Anweisungen zur Erhaltung der Feuersicherheit gemacht. Erst hierauf ging zurück, dass die städtische Feuerwache auf dem Frauenkirchturm 24 Stunden und ohne Unterbrechungen – bspw. während der Gottesdienstbesuche – besetzt sein sollte. Bei Strafe wurde den Bürgern auferlegt, einen oder mehrere mit Wasser gefüllte Kübel in jedem Haus bereit zu halten. Ebenso sollten alle Feuerlöschgerätschaften der Stadt regelmäßig auf Tauglichkeit geprüft werden – insbesondere die Feuerspritzen. Hierfür wurde eine regelmäßige Berichtspflicht eingeführt.[7]
Die erste, auf der Burg beim Getreidekasten, vorgehaltene Spritze wurde vom Staat beschafft. Dies ging einher mit der Anlegung eines Wassergrabens im Jahr 1781.
Nach einem Stadtbrand zu Beginn des Jahres 1799 schlug das Salzamt vor, eine zusätzliche Feuerspritze zu beschaffen, mit der man im Bedarfsfall auch der Stadt beyspringen könne. Der Staat, der bereits zwei Feuerspritzen beim Kastenamt für die hiesigen Gebäude unterhielt, sah hingegen die Gemeinde in der Verantwortung, eine Spritze anzuschaffen. Dies beschloss die Stadt am 3. Juni 1799. Jedoch wurde bald darauf die schwere Bedienbarkeit des Tauchwerks der Spritze offensichtlich. 32 Personen seien nach Feststellung des Magistrats zur Bedienung erforderlich gewesen. Auf Grund der Schwergängigkeit der Spritze, könnten die Arbeiter nur eine Viertelstunde die Arbeit überhaupt aushalten. Der Hersteller, ein Münchener Glockengießer, war hingegen der Meinung, dass die Spritze um 10 Mann leichter zu bedienen gewesen wäre, wenn die alte Schmiere regelmäßig von den Stiften entfernt und man die Feuerspritze neu mit Baumöl und Schweineschmalz schmieren würde. Dies brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg, so dass schließlich ein Wasserburger Handwerker beauftragt wurde, die Spritze leichtgängiger umzurüsten. Ein erst einmal ausgebrochenes Feuer zu löschen, das wird allein aus dieser Beschreibung eindrucksvoll deutlich, war damals noch eine im wahrsten Sinne des Wortes sehr schwerfällige Aufgabe.[8]
Ausgehend von staatlichen Vorgaben, wurde dennoch im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert eine organisatorische, finanzielle und personelle Grundausstattung der städtischen Feuerlöschanstalt erreicht. Ebenfalls setzte die Technisierung der Feuerwehr ein.
Die „städtische Feuerlöschanstalt“, bürgerliche Beteiligung und Ausbau des technischen Feuerschutzes
Feuerschutz und Brandbekämpfung waren immer schon wichtig für die Stadt. Sowohl Bürgereinsatz als auch Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Kommunehaben eine lange Tradition vor Gründung der freiwilligen Wehr. Eine Feuerlöschanstalt lässt sich in Wasserburg bereits für den Zeitraum um 1794 nachweisen.
Das städtische Zeughaus, erstmals 1551 belegt, beherbergte neben Waffen und Rüstzeug auch die Feuerlöschrequisiten. Für diese sind Inventare erhalten geblieben. 1801 besaß die Stadt
die zu Ende des 18ten Jahrhunderts neu beygeschafft grosse Spritz-Maschinen, 15 Feuerleitern, 12 derley Häcken [Einreißhacken], 2 hölzerne Wasserkibeln auf Schlaipfen, 300 circa Jeder Eimer von Leder und noch jeder Bürger einen eigenen im Hause, also zusamen bey 500 Eimer. N.B.: Mehrere Bürger haben noch eigenthümliche kleinere Haus- und Handspritzen, die bei jeder Gefahr zum allgemeinen Gebrauch geeignet sind.[9]
Das Verzeichnis listet zwar eine einfache feuertechnische Ausrüstung der vorindustriellen Zeit auf. Doch markiert es auch den einsetzenden technischen Fortschritt, denn erst seit wenigen Jahren besaß die Stadt eine mechanische, handbetriebene Feuerspritze. Bis 1815 konnte man den Bestand an Gerätschaften zur Feuerbekämpfung erweitern.
Um bei einem Feuer nicht von städtischen Maßnahmen allein abhängig zu sein, entwickelte sich schon früh bürgerschaftliches Engagement. Gegenseitige Hilfen der Einwohnerschaft bei Bränden sind belegt, einige Feuerspritzen waren seit dem 18. Jh. in Privatbesitz vorhanden. Neben den Möglichkeiten zur Selbsthilfe, forderte die Stadt die Bürgerbeteiligung auch ein. 1807 begründete sie eine Feuer-Cassa, aus der Anschaffungen finanziert werden konnten. So kann die Feueranstalt als eine durch bürgerliche Umlage finanzierte Gemeinschaftseinrichtung bezeichnet werden. Einzahlen mussten die Bürger zum Zeitpunkt ihrer Bürgeraufnahme:
1807 von dem königlichen Stadtmagistrat um Erhaltung und Beyschaffung der Feuer-Requisiten einhällig beschlossen worden, das jeder Bürger und Beisitzer bei der Aufnahm nach Verhältnüs seines Vermögens anstatt dem Feur Eimer mit Gelt sollte belegt werden, der Anfang wurde den 13. July mit Josef Feldmayer angehender Metzger gemacht, welcher zur Feuerlösch Cassa bezalt 10 Gulden.
In den Rechnungen der Stadtkammer finden sich bereits ab 1659 monatliche Umlagen für den Brandschutz. Mit dem Geld wurden Ledereimer und Feuerkübel beschafft. Ebenso kannte die Stadt eine Kostenbeteiligung, kam es zu „Einsätzen der Feuerwehr“.[10] In den Ratsprotokollen sind ab 1807 Taxen hierfür zu finden.[11] Die Beteiligung der Bürger an der Feuersicherheit der Stadt hatte also eine lange Tradition.
Weiteres Instrument zur Feuervermeidung war die Anbringung von Blitzableitern an Kommunal- und Stiftungsgebäuden seit 1814.[12] Ab 1834 trugen eine Kaminkehrerordnung und regelmäßige Kaminkehrerdienste zum Feuerschutz der Stadt bei.[13]
Personal vor Gründung der Feuerwehr
Über das Personal der städtischen Feuerlöschanstalt vor 1866 ist wenig bekannt. Aus der verzeichneten Übergabe von Inventar nach der Gründung der freiwilligen Feuerwehr lässt sich jedoch schließen, dass nur vier Personen der besoldeten städtischen Feuerwehr angehört haben können. So mussten seit jeher auch Private zu Diensten herangezogen werden. Beispielsweise erteilte der Magistrat der Stadt Wasserburg dem Taglöhner und Aufleger Joseph Maier 1823 die Erlaubnis zur Bedienung der stadteigenen Feuerspritze. Dabei bezog sich die Verwaltung auf eine im gleichen Jahr festgelegte Feuerordnung. Bei Alarm sollte sich Maier sofort zum Brandplatz zu begeben, um dort die Feuerspritze zu bedienen.[14]
Der Transport von größeren Löschgerätschaften zu Brandorten (auch außerhalb der Stadt) erfolgte (spätestens seit 1846) mit Pferden. Hierfür hatte die Stadt jedoch kein eigenes Personal, nicht einmal eigene Pferde. Private Besitzer wurden daher zur Stellung ihrer Pferde verpflichtet.
Die Pflicht im Bedarfsfall wagtaugliche Pferde für Transporte der Feuerwehr zu einzusetzen, blieb auch nach Gründung des Vereins bestehen und lässt sich bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts nachverfolgen. Die Transportpferde besaßen in Wasserburg hauptsächlich die Brauereien. Unter anderem die Brauer Lueginger, Gassner, Grein und Berr stellten ihre Pferde im Jahr 1880 freiwillig zur Verfügung.[15]
Ungenügender Feuerschutz vor 1866?
An anderen Orten mussten erst Brände zu der Einsicht führen, dass das System der „magistratischen Verwaltungsfeuerwehren“ gravierende Mängel aufweisen konnte. Nachdem zur Mitte des 19. Jh. zahlreiche Brände mehr schlecht als recht bekämpft worden waren, kam es an verschiedenen Orten zur Gründung freiwilliger Feuerwehren. In Wasserburg wurde die Idee zur Gründung im Jahr 1862, nach einem Brand beim Schneiderbräu, erstmals eingebracht.
Empfohlene Zitierweise:
Matthias Haupt, Feuerschutz bis 1866, publiziert am 28.03.2018 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Feuerschutz_bis_1866 (31.10.2024)
- ↑ vgl. hierzu u.a. Stadtgeschichte ist neu zu schreiben, in: Wasserburger Zeitung, Nr. 145, vom 26.6.2013, 11.
- ↑ Herzog Stephan der Ältere und seine Söhne Stephan, Friedrich und Johann bestätigen der Stadt Wasserburg ihr Stadtrecht. Urkunde, Ausfertigung, Pergament, deutsch, vier angehängte Siegel, 28.11.1374, StadtA Wasserburg, I1a437.
- ↑ Herzog Ludwig bestätigt der Stadt Wasserburg das Rechtsbuch, den Brandbrief und alte Freiheiten. Urkunde, Ausfertigung, Pergament, deutsch, ein angehängtes Siegel, 31.01.1417. StadtA Wasserburg, I1a362.
- ↑ Älteste Register in: StadtA Wasserburg, I1b569 (=Altes Archiv, Kommunalarchiv, Akten, Ratsverwaltung mit Stadtgericht: Salzrechnungen, mit 3 Verzeichnissen der Feuerbeschau 1544-1545, 1542-1584).
- ↑ StadtA Wasserburg, I1b153 (=Altes Archiv, Kommunalarchiv, Akten, Ratsverwaltung mit Stadtgericht: Gewerbsstreitigkeiten, Teil 2, mit Urkunde 1564 Cristoff Khopp bestätigt die Stilllegung seiner Nagler-Werkstatt wegen Brandgefahr, 1564-1742).
- ↑ Ordnung der Turm- oder Feuerwache der Stadt Wasserburg, Internes Schreiben in Urkundsform, Papier, 1823, StadtA Wasserburg, I3-230.
- ↑ Kurfürst Carl Theodor an die Stadt Wasserburg: Anweisungen zur Feuersicherheit, Reskript, Papier, 1794, StadtA Wasserburg, I1b15.
- ↑ StadtA Wasserburg, I1b15 (=I.1.b) Altes Archiv, Kommunalarchiv, Akten, Ratsverwaltung mit Stadtgericht: Feuerlöschwesen, 1794-1815.
- ↑ Anzeige über die bei Kurfürstlicher Stadt Wasserburg vorhandenen Feuerlöschrequisiten, Memorialschreibwerk zur Vorbereitung eines Berichts an den Kurfürsten, Papier, 1801, StadtA Wasserburg, I1b15.
- ↑ u.a. StadtA Wasserburg, I1c463 (=I.1.c) Altes Archiv, Kommunalarchiv, Amtsbücher/Rechnungsbücher, Ratsverwaltung mit Stadtgericht: Stadtkammerrechnung (Kammerbuch), 1659. (Und Folgebücher)
- ↑ u.a. StadtA Wasserburg (=I.1.c) Altes Archiv, Kommunalarchiv, Amtsbücher/Rechnungsbücher, Ratsverwaltung mit Stadtgericht: Ratsprotokoll, 1804-1808).
- ↑ u.a. StadtA Wasserburg, II1114 (=II. Alte Registratur, Akten, Königliche Communal Administration Wbg.: Anbringung von Blitzableitern an Kommunal- und Stiftungsgebäuden, 1813-1814).
- ↑ StadtA Wasserburg, II-Reg.Verz.Teil1-VIIID3 (=II. Alte Registratur, Akten, Stadtrat/ Stadtmagistrat Wasserburg: Kaminkehrordnung und Kaminkehrerdienste, 1834).
- ↑ Magistrat der Stadt Wasserburg an Joseph Maier: Erlaubnis zur Bedienung der stadteigenen Feuerspritze im Brandfall, Verfügung auf vorgefertigten, bedrucktem Blatt mit handschriftlichen Einträgen, Papier, 01.05.1823. StadtA Wasserburg, II1049.
- ↑ u.a. StadtA Wasserburg, II-Reg.Verz.Teil1-VIIID11 (=II. Alte Registratur, Akten, Stadtrat/ Stadtmagistrat Wasserburg: Der Transport der Feuerlöschgeräte auf den Brandplatz in- und außerhalb des Burgfriedens, 1846).