Konfessionsgeschichte im 16. Jahrhundert - evangelische Bewegung: Unterschied zwischen den Versionen

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In den 1530 und -40er Jahren griffen die Herzöge immer wieder in die Wasserburger Ratswahlen ein, um den Einfluss der evangelischen Bewegung im Rat zu brechen. Die rechtliche Grundlage dafür war eine in vielen bayerischen Landstädten, und so 1507 auch in Wasserburg, eingeführte Ratswahlordnung, die den Landesherren das Bestätigungsrecht bei Neuwahl des Inneren Rates zugestand.<ref>[[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#StadtA Wasserburg a. Inn, I1c9|StadtA Wasserburg a. Inn, I1c9]]. Zur Sache vgl. [[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#Hoffmann, Die reformierte Ratswahlordnung|Hoffmann, Die reformierte Ratswahlordnung]]. Dort auf S. 12-16 auch Edition einer formularhaft ausgeführten Ratswahlordnung Herzog Wilhelms IV. von 1513.</ref> Diese Bestätigungen sind im Wasserburger Stadtarchiv noch in großer Zahl vorhanden, regelmäßig allerdings mit einschränkenden Änderungswünschen, die einzelne Nominierte durch neue Kandidaten ersetzen. Diese werden üblicherweise in beigelegten ''zetln'' benannt. Zwischen 1535 und 1549 beispielsweise enthält jede der jährlich eingereichten neuen Wahlvorschläge herzogliche Veränderungen. Dass danach eine gleiche Massivität landesherrlicher Eingriffe nicht mehr festzustellen ist, liegt vermutlich nicht so sehr an einer veränderten politischen Situation, sondern vor allem an der Lückenhaftigkeit der Überlieferung.
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In den 1530 und -40er Jahren griffen die Herzöge immer wieder in die Wasserburger Ratswahlen ein, um den Einfluss der evangelischen Bewegung im Rat zu brechen. Die rechtliche Grundlage dafür war eine in vielen bayerischen Landstädten, und so 1507 auch in Wasserburg, eingeführte Ratswahlordnung, die den Landesherren das Bestätigungsrecht bei Neuwahl des Inneren Rates zugestand.<ref>[[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#StadtA Wasserburg a. Inn, I1c9|StadtA Wasserburg a. Inn, I1c9]]. Zur Sache vgl. [[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#Hoffmann, Die reformierte Ratswahlordnung|Hoffmann, Die reformierte Ratswahlordnung]]. Dort, 12-16, auch Edition einer formularhaft ausgeführten Ratswahlordnung Herzog Wilhelms IV. von 1513.</ref> Diese Bestätigungen sind im Wasserburger Stadtarchiv noch in großer Zahl vorhanden, regelmäßig allerdings mit einschränkenden Änderungswünschen, die einzelne Nominierte durch neue Kandidaten ersetzen. Diese werden üblicherweise in beigelegten ''zetln'' benannt. Zwischen 1535 und 1549 beispielsweise enthält jede der jährlich eingereichten neuen Wahlvorschläge herzogliche Veränderungen. Dass danach eine gleiche Massivität landesherrlicher Eingriffe nicht mehr festzustellen ist, liegt vermutlich nicht so sehr an einer veränderten politischen Situation, sondern vor allem an der Lückenhaftigkeit der Überlieferung.
  
 
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Aktuelle Version vom 6. April 2020, 14:42 Uhr

Autor: Hiram Kümper

Konfessionsgeschichte im 16. Jahrhundert - evangelische Bewegung

Einführung

In Wasserburg hat es weder eine Reformation noch vor dem 19. Jahrhundert eine evangelische Gemeinde gegeben. Schon bald nach 1519 und bis mindestens in die 1570er Jahre hinein lässt sich aber eine starke evangelische Bewegung in der Stadt nachweisen.[1] Man hörte deutsche Predigten, sang deutsche Gesänge und nahm das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, also mit Austeilung von Brot und Kelch an Laien, ein, pflegte also die neuen Formen des Protestantismus, ohne sich ausdrücklich von der alten Kirche loszusagen. Im Einzelfall ist deshalb auch gar nicht einfach zu entscheiden, ob es sich noch um eine von Laien getragene Reformbewegung innerhalb der alten oder schon um ein mehr oder minder klares Bekenntnis zur neuen Kirche handelte. Und genau diese Unsicherheit machten sich wohl auch die Zeitgenossen regelmäßig zu nutze. Denn die bayerischen Landesherren verfolgten nach anfänglicher Zurückhaltung schon früh eine streng gegenreformatorische Religionspolitik.[2]

Der Beginn der evangelischen Bewegung in Wasserburg

Die ersten greifbaren Spuren evangelischer Bewegung in Wasserburg lassen sich in einem Prozess finden, der im November 1525 drei Hilfsgeistlichen (so genannten Kooperatoren) gemacht wurden, die seit zwei Jahren in der Stadt evangelisch gepredigt haben sollen.[3] Einer von ihnen war ein gewisser Michael Haydnecker, über den wir im Grunde nichts wissen, dessen Bruder Vincenz aber später unter dem latinisierten Namen Opsopoeus als einer der frühen Übersetzer von Lutherschriften ins Lateinische auftrat und im selben Jahr eine kleine Sammlung von Lutherschriften sogar dem Bruder gewidmet hatte.[4] Das allerdings scheint den Behörden in München während des Prozesses noch nicht bekannt gewesen zu sein. Übereinstimmend sagten die Angeklagten aus, sie hätten auf Drängen des Rates und der Wasserburger Bürger gehandelt oder sich zumindest von ihrem Handeln handfeste Vorteile (nämlich ein beneficium vel stipendium, also eine Pfründe) erhofft. Einer von ihnen brachte es in seiner Verteidigung auf die einfache Formel: man mueß sich nach dem volkh richten; das volk richt sich nit nach ainem.[5] Zwei der drei angeklagten Geistlichen wurden zu ewigem Kerker verurteilt. Der dritte, Johannes Hörl, der nicht nur als Häretiker falsche Lehren verbreitet, sondern auch als Schismatiker die Unterordnung unter den Papst abgelehnt hatte, wurde enthauptet. Der Wasserburger Prozess ist außergewöhnlich für die bayerische Konfessionsgeschichte, denn er ist der einzige Ketzerprozess geblieben, den die Münchener Herzöge nicht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sondern auch gänzlich ohne formelle kirchliche Beteiligung durchführten. Möglich war das durch ein päpstliches Privileg von 1523 geworden, das 1526 noch einmal in einem Breve bestätigt wurde und den Herzögen das Recht zugestanden hatte, bei Untätigkeit der zuständigen kirchlichen Behörden auch selbständig in Religionsfragen, insbesondere gegen lutherani et alii heretici (Lutheraner und andere Ketzer) tätig zu werden.[6]

Michael Keller: ein Wasserburger als Reformator in Augsburg

Michael Keller († 1548)

Zur selben Zeit wie die drei angeklagten Kooperatoren wirkte in Wasserburg als Priester ein später prominenter lutherischer Theologe: Michael Keller († 1548).[7] Auch er wurde – allerdings in anderem Kontext, schon 1524 – in München verhört und zwar nicht angeklagt, aber mit einem Predigtverbot belegt, sodass er die Stadt am Inn verließ und sich nach kurzer Zeit in Wittenberg, also in der Metropole der evangelischen Bewegung, in der Reichsstadt Augsburg niederließ. Dort entfaltete er sein eigentliches Wirken und war maßgeblich an der Einführung der Reformation im Jahre 1530 beteiligt. 1545 wurde er zu diesem Zweck in die Reichsstadt Kaufbeuren entsandt.[8] In einem Brief, den Keller später an den Augsburger Bürgermeister Rehlinger, einen seiner großen Förderer, schrieb, betont er, er habe Wasserburg nur verlassen, um den großen schaden der frommen Wasserburger, der inen mit sampt mir aus meiner lenger erharrung erwachsen wer, zu verhindern. Dann sie – also die Wasserburger – hetten den geschmagk des wort Gottes ain wenig entpfangen, darnach sie dann noch hitziger wurden.[9] Die evangelische Bewegung hatte also schon damals, als Keller die Stadt verließ, in der Wasserburger Bürgerschaft Feuer gefangen.

Wiedertäufer in Wasserburg

Im Jahre 1528 wurden in Wasserburg sechs Männer und Frauen von deß angenommen widertaufes wegen unangesechen das sy all drey widerrueff und iren Irrthumb bekhent, mit dem schwert hingerichtet.[10] Gegen diese besondere Richtung des Protestantismus, die im Einzelnen regional sehr heterogen ist und die im Grunde nur durch das gemeinsame Bekenntnis zur Erwachsenentaufe einte, wetterten nicht nur die Altgläubigen, sondern auch Lutheraner und Reformierte. Sie waren daher in vielen Regionen Europas Verfolgungen ausgesetzt. In Bayern erreichten diese Verfolgungen 1527/28 ihren Höhepunkt.[11] Die Hinrichtung der Wasserburger Wiedertäufer erregte damals landesweit Aufsehen – nicht so sehr, weil man die Strafe als unangemessen für den als Ketzerei empfundenen Glauben der Hingerichteten empfand, sondern weil sich darunter neben einem Müller auch zwei Adelige, nämlich die Hofmarktsherren Andreas und Christoph Perwanger, befanden.[12] Unmittelbar nach der Hinrichtung notiert der heute vor allem für seine Wetteraufzeichnungen sehr bekannte Chronist Kilian Leib in seiner Chronik des Klosters Rebdorf bei Eichstätt:

Bei denen, die in München zum Tode verurteilt wurden, sind zwei leibliche Brüder aus adeligem Geschlecht mit Namen Perwanger geköpft worden, da die Wiedertäufer durch keinerlei Vernunftgründe dazu gebracht werden konnten, ihren Irrtum zuzugeben; und so wurden sie ein drittes Mal, freilich mit Blut, getauft.[13]

Landesherrliche Eingriffe in die Ratswahlen

In den 1530 und -40er Jahren griffen die Herzöge immer wieder in die Wasserburger Ratswahlen ein, um den Einfluss der evangelischen Bewegung im Rat zu brechen. Die rechtliche Grundlage dafür war eine in vielen bayerischen Landstädten, und so 1507 auch in Wasserburg, eingeführte Ratswahlordnung, die den Landesherren das Bestätigungsrecht bei Neuwahl des Inneren Rates zugestand.[14] Diese Bestätigungen sind im Wasserburger Stadtarchiv noch in großer Zahl vorhanden, regelmäßig allerdings mit einschränkenden Änderungswünschen, die einzelne Nominierte durch neue Kandidaten ersetzen. Diese werden üblicherweise in beigelegten zetln benannt. Zwischen 1535 und 1549 beispielsweise enthält jede der jährlich eingereichten neuen Wahlvorschläge herzogliche Veränderungen. Dass danach eine gleiche Massivität landesherrlicher Eingriffe nicht mehr festzustellen ist, liegt vermutlich nicht so sehr an einer veränderten politischen Situation, sondern vor allem an der Lückenhaftigkeit der Überlieferung.

Ratswahlbestätigung von 1540

Dass der landesherrlich befohlene Austausch der Kandidaten in der Regel konfessionspolitisch motiviert war, darauf deutet ein Schreiben vom Januar 1539:

Dieweil unns anlanngt, das bei uch ettlich personen dem newen glauben anhenngig sein sollen, seien wir als lanndsfürsten geursacht, bey uch unnd andern steten und flecken […] in unnserm lannde fursehung zuthun, damit nicht nur die kaiserlich-königlichen Erlasse beachtet, sondern auch unnser hiervor derhalben außganngen gepoten unnd mandaten gemäß gehanndthabt; vor allem aber khainswegs gestatt werde, sollichen neuen glauben oder secten einreisen zelassen.[15]

Der Ärger um die Ratsbestätigungen und die offensichtlich nachlässige Befolgung der herzoglichen Anweisungen durch die Wasserburger zog sich noch über Jahre hin. Noch 1565 musste Albrecht V. ärgerlich feststellen, dass ihm (wieder einmal) keine Nachricht über den neuen Inneren Rat vorgelegt worden sei, obwohl doch auch ainer oder mer religion halben verdacht unnd im rath deßhalben nit zugedulden were[16].

Evangelische ‚Ausläufer‘ in die Grafschaft Haag und nach Regensburg

In den zwei Jahrzehnten zwischen 1541, als Ladislaus von Frauenberg für seine Gattin, die badische Prinzessin Maria Simone, einen lutherischen Prediger nach Haag holte, und seinem Tod im Jahre 1566, entwickelte sich die kleine Reichsgrafschaft zu einer wichtigen protestantischen Enklave inmitten des katholischen Bayerns.[17] Das hatte auch Auswirkungen auf das nahe Wasserburg, von wo offenbar zahlreiche so genannte ausleuffer regelmäßig die Landesgrenze passierten, um dem evangelischen Gottesdienst in der Grafschaft beizuwohnen. 1561 erließ Herzog Albrecht V. dagegen einen Befehl, der sich u.a. auch direkt an den Pfleger von Wasserburg richtete.[18] Mit dem kinderlosen Tod Graf Ladislaus‘ und dem Übergang der Grafschaft an Bayern wurde diese dann auch umgehend rekatholisiert. Die evangelische Gefahr aus der Reichsstadt Regensburg, die bereits 1542 die Bayernherzöge vergeblich zu unterbinden versuchten, ließ sich dagegen kaum wirkungsvoll bannen.[19]

Evangelisches Leben in Wasserburg um die Mitte des 16. Jahrhunderts

Herzog Albrecht V. von Bayern (1528-1579)

Zu Beginn der 1550er Jahre kann im ganzen Reich ein politisches Wiedererstarken der protestantischen Position beobachtet werden. In Bayern wurde im Zuge dessen die Forderung nach Einführung des Laienkelchs wieder stärker – so sehr, dass man in der Forschung von einer ‚Kelchbewegung‘ spricht.[20] Sie betraf durchaus nicht nur ausdrücklich evangelisch orientierte Gläubige, sondern wurde von vielen auch für einen wichtigen Schritt hin zu einem konfessionellen Kompromiss angesehen, der eine zentrale Reformforderung bei gleichzeitigem Verharren in der alten Kirche verknüpfte. Und tatsächlich ließ Albrecht V. auf Forderung der bayerischen Landstände hin kurzzeitig das Abendmahl unter beiderlei Gestalt für all jene zu, welche ihr Gewissen dazu dringet.[21] Die erhoffte Zustimmung aus Rom für diesen Schritt blieb allerdings zunächst aus. Und als sie endlich kam, war die politische Position Herzog Albrechts V. schon wieder so stark, dass er sich 1571 in der Lage sah, seine bereits stark eingeschränkte Erlaubnis gänzlich zurückzuziehen und wieder ein allgemeines Kelchverbot zu erlassen.[22]

Landesherrliches Religionsmandat von 1566.

In diesen Jahrzehnten war allerdings die Kommunion sub utraque, also in beiderlei Gestalt, längst üblich unter den Wasserburger Eliten – und sicher auch darüber hinaus – geworden. Und nicht nur das. Auch andere evangelische Praktiken und Lehren hatten Einzug gehalten. Entsetzen über die kirchlichen Zustände in Wasserburg spricht etwa aus dem leider nicht näher datierten Bericht eines päpstlichen Gesandten aus den Jahren um 1560, der auf dem Weg in Wasserburg Station machte: Ein mitreisender Italiener habe, als er die Beichte ablegen wollte, erfahren, dass die Aufzählung der Sünden (enummeratio peccatorum) selbst keinen Wert habe, sondern es „genug ist, wenn du dich vor der Sünde vorsiehst und sie aus eigenem Schmerz erkennst“ (satis est, quod pecasse te confiteris et ex eo dolorem concipis). Das Hochamt am Osterdienstag wurde ohne Ministrant und mit den falschen Gesängen zelebriert.[23] Einen guten Einblick gewähren die Berichte, die im Zuge der landesweiten Visitatio Bavarica, der Visitation sämtlicher Kirchengemeinden im Herzogtum, angelegt wurden.[24] Wasserburg wurde im Herbst 1560 visitiert. In nahent […] allen heusern der statt fand man dabei verbotne, verdechtliche puecher[25] – was umso erstaunlicher ist, als gerade im Jahr zuvor, eine große Büchervisitation vor Ort durchgeführt worden war, die allerley verfüersche, auch schandt- unnd lasterpüecher wider unnser alte, ware, catholische religion zutage gefördert hatte.[26] Auch die örtlichen Geistlichen schnitten bei der Visitation nicht gut ab: Georg Nicolaus zum Beispiel, Vikar zu St. Jakob, wurde in zahlreichen Punkten für unzureichend befunden: Zwar kämen katholische Lehrautoritäten zur Anwendung (utitur authoribus catholicis), jedoch würden deutsche Lieder gesungen. Von der Messe lehre der Vikar, sie sei von der Kirche eingesetzt worden, oblationem panis et vini, das Austeilen von Brot und Wein also, jedoch von Christus. Entsprechend erhielten rund 30 der rund 2.200 Kommunikanten, die er betreue, das Abendmahl sub utraque – ein kleiner, elitärer Kreis, der gleich an den Rat denken lässt. Außerdem könne der Vikar die Systematik der Sünden nicht verlässlich wiedergeben und streite den sakramentalen Charakter der Ehe ab.[27] Natürlich diente die Visitation nicht nur der Verfolgung protestantischen Gedankengutes, sondern auch der Aufdeckung von Mängeln in Ausbildung und Lebensführung des Klerus. Definitionem sacramentorum nescivit, die Definition der Sakramente kannte er nicht, urteilten die Visitatoren beispielsweise über den Benefiziaten Cosmas Puechschuester, der zwei gestiftete Altarmessen versah. Hat zwo köchin gehabt, bei der ersten 3 kinder. Von seiner meß S. Bartholomei ist ain zehendt versetzt. Er sei aber trotzdem guet catholisch, nur eben ain schwache person.[28]

Die gegenreformatorische Wende von 1564/65

Wasserburger Kommunikantenliste

Eine wesentliche Wende in der herzoglichen Konfessionspolitik war die Durchsetzung Herzog Albrechts V. in dem als ‚Adelsverschwörung‘ in die landesgeschichtliche Literatur eingegangenen Konflikt um die Einführung der Reformation in der Grafschaft Ortenburg.[29] Damit einher ging ein merklicher Verlust des landständischen Einflusses im Herzogtum, der über Jahrzehnte immer wieder einzelne evangelische Forderungen aufgebracht hatte. Viele landständische Aufgaben wurden nun von herzoglichen Beamten übernommen.[30] So konnte Albrecht V. seit der Mitte der 1560er Jahre seine Landesherrschaft immer stärker ausbauen – und tat dies auch in konfessionspolitischer Hinsicht. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Verbreitung evangelischer oder antiklerikaler Bücher.[31] 1566, nur zwei Jahre nach dem ‚Index librorum prohibitorum‘ des Trienter Konzils, ließ Albrecht einen ersten eigenen Index der in Bayern verbotenen Bücher drucken.[32] In diesen Jahren wurde auch ein Wasserburger Prediger wegen des Besitzes solcher sectischen puecher nach München vorgeladen. Neben den Schriften Luthers und Melanchthons fand man dabei auch die antirömische Schmähschrift ‚Hundert auserwelte, grosse, vnuerschempte, feiste, wolgemeste erstunckene Papistische Lügen‘ des Amberger Hofpredigers Hieronymus Rauscher.[33] Auch landesherrliche Visitationen, ob etwa verdambliche secten im schwange geen, wurden regelmäßig durchgeführt, die nun nicht mehr von bischöflichem Personal, sondern vom herzoglichen Pfleger durchgeführt wurden.[34] Zwar stritten die befragten Geistlichen jedes evangelische Leben in Wasserburg ab. Die wiederholten Befragungen und Buchrazzien dieser Jahre deuten aber ein anderes Bild an. Und immer wieder fallen Bürger misslich auf, die sich gegen unnsern räthen unnd abgesandten unbeschaiden unnd frölich erzeigt haben.[35] 1568/69 wurde sogar der herzogliche Hofprediger Caspar Franck (1543-1584) nach Wasserburg gesandt, um die Haltung der Stadt in religionis sachen zum christlichen, billichen unnd schuldigen gehorsam zu prüfen.[36] 1570, kurz vor der endgültigen Wiederabschaffung des Laienkelchs also, wurden die Wasserburger Geistlichen dazu angehalten, alßdann auch berichten, welche personen von hi bei euch communiciren unnd wie sy sich gehalt haben. Von den Kommunikantenlisten, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, sind noch einige im Stadtarchiv erhalten.[37] Da mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 endgültig das Prinzip der landesherrlich bestimmten Konfession festgeschrieben wurde (cuius regio, eius religio), finden sich nun auch Listen wie ein Verzaichnus deren Personen, so schon abweckh gezogen, von evangelischen Christen also, die von ihrem Wegzugsrecht Gebrauch gemacht hatten.[38]

Die evangelische Bewegung in den 1570er Jahren zwischen Versiegen und Verstecken

In den 1570er Jahren scheint die evangelische Bewegung in Wasserburg im Wesentlichen versiegt oder deutet sich nur noch in einzelnen Formen bürgerlicher Widerständigkeit an. Zwar wurden noch bis in das 17. Jahrhundert hinein regelmäßig Häuser nach verpotenen püechern durchsucht; die wesentlichen Störfaktoren im Auge der katholischen Obrigkeit aber waren offenbar erfolgreich beseitigt worden. 1581 notiert das Rentmeisterumrittprotokoll, es mechten zwen im rath verhanden sein, so in religione suspect sein sollen, doch lassen sie sich nit merkhen.[39] Nur noch vereinzelt sahen sich die Herzöge genötigt, auf die nötige religiöse Sorgfalt hinzuweisen. So bemängelt ein Mandat Herzog Wilhelms V. vom März 1582: ob ir gleich in die kirchen kombt, beleibt ir doch gar sellten bis zum ennde oder dem segen darinn, sondern nemet, sobald nach volendter predig, euren weeg wider zu hauß.[40] Wenige Jahre später allerdings konnte Wilhelm persönlich an einer der wieder aufgenommenen Fronleichnamsprozessionen in Wasserburg teilnehmen, die zuvor jahrelang stillschweigend ausgesetzt (nit umbgangen) worden waren.[41]


Empfohlene Zitierweise:
Hiram Kümper, Konfessionsgeschichte im 16. Jahrhundert - evangelische Bewegung, publiziert am 06.04.2020 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Konfessionsgeschichte_im_16._Jahrhundert_-_evangelische_Bewegung (05.05.2024)
Creative Commons Lizenzvertrag. Lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.


  1. Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch.
  2. Vgl. Rössler, Evangelische Bewegung.
  3. Ausführlich dazu Simon, Reformationszeit in Wasserburg mit umfassender Edition.
  4. Bossert, Bayerische Religionspolitik, hier 9.
  5. Simon, Reformationszeit in Wasserburg, 165.
  6. Das Privileg von 1523 ist gedruckt bei Oefele, Rerum Boicarum, 276f. (fälschlich auf 1522 datiert), das Breve bei Simon, Reformationszeit in Wasserburg, 154-157.
  7. Zur Biographie vgl. Roth, Meister Michael Keller./ Zu Wasserburg auch Simon, Reformationszeit in Wasserburg, 127f.
  8. Vgl. dazu Kümper, Kaufbeurer Reformationsgeschichte.
  9. Der Brief ist gedruckt bei Roth, Meister Michael Keller, 158f.
  10. BSB, Cgm 1594, fol. 26v. Der gesamte Bericht ist gedruckt bei Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 61f.
  11. Guter, neuerer Überblick bei Kink, Täufer im Landgericht Landsberg, 43ff.
  12. Zu ihnen ausführlich Drexler, Die Perwanger von Günzlhofen.
  13. Döllinger, Cultur-Geschichte, 517: Inter eos, qui Monachii suppliciis affecti sunt, duo germani fratres ex stirpe nobilium, quibus Perwanger cognomen est, cum rebaptizati nullis, ut errorem agnoscerent, potuisset adduci rationibus, capite caesi sunt, ac sic tertio, sanguine scilicet baptizati.
  14. StadtA Wasserburg a. Inn, I1c9. Zur Sache vgl. Hoffmann, Die reformierte Ratswahlordnung. Dort, 12-16, auch Edition einer formularhaft ausgeführten Ratswahlordnung Herzog Wilhelms IV. von 1513.
  15. StadtA Wasserburg a. Inn, I1b397, o. fol. (1539.I.3).
  16. StadtA Wasserburg a. Inn, I2b199.
  17. Vgl. Rössler, Evangelische Bewegung, 116-132 und Greindl, Luthertum.
  18. BayHStA, Grafschaft Haag Literalien Nr. 30, fol. 243r-244r.
  19. Vgl. Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 72f.
  20. Ausführlich dazu Knöpfler, Die Kelchbewegung.
  21. Freyberg, Bayerische Landstände, 323f.
  22. Gedruckt bei Knöpfler, Die Kelchbewegung, 213f.
  23. Auszüge aus dem Bericht bei Schelhorn, Ergötzlichkeiten, 281f.
  24. Für das Bistums Freising sind die Protokolle ediert und umfassend ausgewertet durch Landersdorfer, Das Bistum Freising. Zu Wasserburg dort vor allem 594-602.
  25. Landersdorfer, Das Bistum Freising, 597.
  26. StadtA Wasserburg a. Inn, I2b199.
  27. Landersdorfer, Das Bistum Freising, 594f.
  28. Landersdorfer, Das Bistum Freising, 596.
  29. Eine gute Zusammenfassung bietet Weinfurter, Herzog, Adel und Reformation, 3f.
  30. Zu diesem Prozess vgl. Greindl, Ständeversammlung, 127-156.
  31. Ausführlich dazu Neumann, Staatliche Bücherzensur.
  32. Ediert bei Neumann, Staatliche Bücherzensur, 78-84.
  33. Ausführlich dazu Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 93-97 mit Edition der Bücherliste.
  34. Zitiert aus den Frageartikeln der Wasserburger Visitation von 1565; ediert bei Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 108-111.
  35. StadtA Wasserburg a. Inn, I1b230.
  36. Das herzogliche Schreiben bei Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 116f.
  37. StadtA Wasserburg a. Inn, I1b230. Dort auch die zitierte Anweisung.
  38. Ebenfalls in StadtA Wasserburg a. Inn, I1b230.
  39. BayHStA, Staatsverwaltung Nr. 2787, fol. 270r.
  40. StadtA Wasserburg a. Inn, I1b229. Das Mandat darin ist vollständig gedruckt bei Kümper, Zwischen Landesherren und Laienkelch, 121-123.
  41. Appl, Ausbau geistlicher Zentren, 361.