Stadtverteidigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie wichtig den bayerischen Herzögen die Sicherheit ihrer Städte war, zeigt ein Mandat Herzog Albrechts V. aus dem Jahr 1564, in welchem er die Stadt Wasserburg anweist, die Stadttore in guter Acht zu halten, die Wache ordentlich zu versehen, das Geschütz zu richten, Munition (''khraut und lott'') anzuschaffen und die an- und abreisenden Gäste zu kontrollieren. <ref>Herzog Albrecht V. an die Stadt Wasserburg, Mandat vom 18.3.1564, [[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#StadtA Wasserburg a. Inn, I1b334|StadtA Wasserburg a. Inn, I1b334]].</ref>
  
 
=== Militärische Einsätze der Wasserburger Bürger ===
 
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In Wasserburg gab es, wie im Artikel „Bürgerbewaffnung“ bereits ausführlich beschrieben, eine militärisch organisierte Bürgerschaft, die die Stadtverteidigung durchaus ernst nahm. Der Akt „Beiträge zur Geschichte der Bürgerwehr“ aus dem Alten Archiv des Stadtarchivs Wasserburg listet die militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger, auch außerhalb der eigenen Stadtmauern, detailliert auf. Er beginnt mit der Belagerung der Stadt durch die Wittelsbacher 1247, in deren Folge Wasserburg an das Herzogtum Bayern kam, und endet mit der Reorganisation der Landwehr 1826. <ref>Geschichte der Bürgerwehr der Stadt Wasserburg (Beiträge zur Geschichte der Bürgerwehr), Zusammenstellung von 1853, [[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#StadtA Wasserburg a. Inn, I1b595|StadtA Wasserburg a. Inn, I1b595]].</ref> Es fällt auf, dass ab dem 18. Jahrhundert, mit Ausnahme eines Gefechts bei Wasserburg 1705, keine militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger mehr erfolgten, sondern es nur noch um die Organisation der Bürgermiliz bzw. Landwehr ging. Offensichtlich hatte der bayerische Kurfürst im Zeitalter der stehenden Heere keinen Bedarf mehr an bestenfalls semi-professionellen Bürgersoldaten. Noch im Dreißigjährigen Krieg hingegen nahmen Wasserburger Truppen am Zug des bayerischen Heeres nach Oberösterreich 1626 teil. <ref>[[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#StadtA Repgen, Dreißigjähriger Krieg|Repgen, Dreißigjähriger Krieg]], 171.</ref> Als es 1611 zu Feindseligkeiten zwischen dem Herzogtum Bayern und dem Hochstift Salzburg um die Fürstpropstei Berchtesgaden kam<ref>[[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#Mayr-Deisinger, Wolf Dietrich von Raittenau|Mayr-Deisinger, Wolf Dietrich von Raittenau]], 726.</ref>, zog das Wasserburger Stadtfähnlein<ref>Ein Fähnlein war die kleinste Einheit der Infanterie (in der Regel 300 Mann), gleichbedeutend mit dem Begriff Kompanie ([[Quellen-_und_Literaturverzeichnis#Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Fähnlein|Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Fähnlein]]).</ref>
  
  
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Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Stadt Wasserburg am Inn ihre militärischen Aufgaben, die neben der Stadtverteidigung im engeren Sinne auch die Landesverteidigung umfassten, durchaus ernst nahm. Die Stadt verfügte über einen für ihre Größe und Bedeutung ansehnlichen Bestand an Waffen, gerade auch an Geschützen. Über das Wachtgeld konnten respektable Einnahmen für die Bestreitung des Wachtdienstes erzielt werden. An den landesherrlichen Feldzügen nahm eine im Gebrauch der Waffen durchaus geübt Bürgerschaft regelmäßig teil. Dies alles änderte sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts. Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges endete auch die Zeit der nur vorübergehend angeworbenen Söldnerheer und damit auch der Aufgebote der Landesuntertanen. Stattdessen begann die Zeit der stehenden Heere, welche die Landesverteidigung übernahmen. Die Bedeutung der Bürgermilizen nahm stetig ab, was sich auch in Wasserburg zeigte. An Feldzügen der bayerischen Kurfürsten nahm das Stadtmilitär nicht mehr teil, wenngleich es bis ins 19. Jahrhundert weiter bestand. Die Einnahmen aus dem Wachtgeld nahmen sukzessive ab, bis sie die Ausgaben kaum noch überstiegen. Die große Zeit der von den Städten selbst organisierten bürgerlichen Stadtverteidigung war definitiv vorbei.
  
 
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Version vom 13. Juni 2019, 10:05 Uhr

Autor: Christoph Gampert

Stadtverteidigung

Einführung

Im Mittelalter oblag die Verteidigung einer Stadt den Bürgern und Einwohnern bzw. dem Rat als oberstem politischem Organ, der als solches auch die Wehrhoheit innehatte,[1] sprich den militärischen Oberbefehl. Im Krieg konnte natürlich auch der Stadtherr, im Falle der Stadt Wasserburg am Inn der bayerische Herzog als Landesherr, Truppen in die Stadt legen, um diese im Belagerungsfall zu verteidigen. Dann konnte es durchaus zu Differenzen zwischen dem Rat und dem landesherrlichen Befehlshaber in Verteidigungsfragen, v.a. bei einer möglichen Kapitulation, kommen.

Stadtverteidigung in Wasserburg

Wie wichtig den bayerischen Herzögen die Sicherheit ihrer Städte war, zeigt ein Mandat Herzog Albrechts V. aus dem Jahr 1564, in welchem er die Stadt Wasserburg anweist, die Stadttore in guter Acht zu halten, die Wache ordentlich zu versehen, das Geschütz zu richten, Munition (khraut und lott) anzuschaffen und die an- und abreisenden Gäste zu kontrollieren. [2]

Militärische Einsätze der Wasserburger Bürger

In Wasserburg gab es, wie im Artikel „Bürgerbewaffnung“ bereits ausführlich beschrieben, eine militärisch organisierte Bürgerschaft, die die Stadtverteidigung durchaus ernst nahm. Der Akt „Beiträge zur Geschichte der Bürgerwehr“ aus dem Alten Archiv des Stadtarchivs Wasserburg listet die militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger, auch außerhalb der eigenen Stadtmauern, detailliert auf. Er beginnt mit der Belagerung der Stadt durch die Wittelsbacher 1247, in deren Folge Wasserburg an das Herzogtum Bayern kam, und endet mit der Reorganisation der Landwehr 1826. [3] Es fällt auf, dass ab dem 18. Jahrhundert, mit Ausnahme eines Gefechts bei Wasserburg 1705, keine militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger mehr erfolgten, sondern es nur noch um die Organisation der Bürgermiliz bzw. Landwehr ging. Offensichtlich hatte der bayerische Kurfürst im Zeitalter der stehenden Heere keinen Bedarf mehr an bestenfalls semi-professionellen Bürgersoldaten. Noch im Dreißigjährigen Krieg hingegen nahmen Wasserburger Truppen am Zug des bayerischen Heeres nach Oberösterreich 1626 teil. [4] Als es 1611 zu Feindseligkeiten zwischen dem Herzogtum Bayern und dem Hochstift Salzburg um die Fürstpropstei Berchtesgaden kam[5], zog das Wasserburger Stadtfähnlein[6]


Das Wasserburger Zeughaus

Wachdienst und Wachtgeld

Fazit

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Stadt Wasserburg am Inn ihre militärischen Aufgaben, die neben der Stadtverteidigung im engeren Sinne auch die Landesverteidigung umfassten, durchaus ernst nahm. Die Stadt verfügte über einen für ihre Größe und Bedeutung ansehnlichen Bestand an Waffen, gerade auch an Geschützen. Über das Wachtgeld konnten respektable Einnahmen für die Bestreitung des Wachtdienstes erzielt werden. An den landesherrlichen Feldzügen nahm eine im Gebrauch der Waffen durchaus geübt Bürgerschaft regelmäßig teil. Dies alles änderte sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts. Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges endete auch die Zeit der nur vorübergehend angeworbenen Söldnerheer und damit auch der Aufgebote der Landesuntertanen. Stattdessen begann die Zeit der stehenden Heere, welche die Landesverteidigung übernahmen. Die Bedeutung der Bürgermilizen nahm stetig ab, was sich auch in Wasserburg zeigte. An Feldzügen der bayerischen Kurfürsten nahm das Stadtmilitär nicht mehr teil, wenngleich es bis ins 19. Jahrhundert weiter bestand. Die Einnahmen aus dem Wachtgeld nahmen sukzessive ab, bis sie die Ausgaben kaum noch überstiegen. Die große Zeit der von den Städten selbst organisierten bürgerlichen Stadtverteidigung war definitiv vorbei.

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Gampert, Stadtverteidigung, publiziert am 13.06.2019 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtverteidigung (29.04.2024)


  1. Wübbeke-Pflüger, Sicherheitsorganisation, 173.
  2. Herzog Albrecht V. an die Stadt Wasserburg, Mandat vom 18.3.1564, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b334.
  3. Geschichte der Bürgerwehr der Stadt Wasserburg (Beiträge zur Geschichte der Bürgerwehr), Zusammenstellung von 1853, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b595.
  4. Repgen, Dreißigjähriger Krieg, 171.
  5. Mayr-Deisinger, Wolf Dietrich von Raittenau, 726.
  6. Ein Fähnlein war die kleinste Einheit der Infanterie (in der Regel 300 Mann), gleichbedeutend mit dem Begriff Kompanie (Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Fähnlein).