Stadtverteidigung

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Christoph Gampert

Einführung

Im Mittelalter oblag die Verteidigung einer Stadt den Bürgern und Einwohnern bzw. dem Rat als oberstem politischem Organ, der als solches auch die Wehrhoheit innehatte,[1] - den militärischen Oberbefehl. Im Krieg konnte natürlich auch der Stadtherr, im Falle der Stadt Wasserburg der bayerische Herzog als Landesherr, Truppen in die Stadt legen, um diese im Belagerungsfall zu verteidigen. Dann konnte es durchaus zu Differenzen zwischen dem Rat und dem landesherrlichen Befehlshaber in Verteidigungsfragen, vor allem bei einer möglichen Kapitulation, kommen.

Stadtverteidigung in Wasserburg

Wie wichtig den bayerischen Herzögen die Sicherheit ihrer Städte war, zeigt ein Mandat Herzog Albrechts V.[2] aus dem Jahr 1564, in welchem er die Stadt Wasserburg anweist, die Stadttore in guter Acht zu halten, die Wache ordentlich zu versehen, das Geschütz zu richten, Munition (khraut und lott) anzuschaffen und die an- und abreisenden Gäste zu kontrollieren. [3]

Militärische Einsätze der Wasserburger Bürger

In der Stadt gab es, wie im Artikel Bürgerbewaffnung und Landesdefension im 16. Jahrhundert ausführlich beschrieben, eine militärisch organisierte Bürgerschaft, die die Stadtverteidigung durchaus ernst nahm. Der Akt Geschichte der Bürgerwehr der Stadt Wasserburg aus dem Alten Archiv des Stadtarchivs Wasserburg listet die militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger, auch außerhalb der eigenen Stadtmauern, detailliert auf. Er beginnt mit der Belagerung der Stadt durch die Wittelsbacher 1247, in deren Folge Wasserburg an das Herzogtum Bayern kam, und endet mit der Reorganisation der Landwehr 1826.[4] Es fällt auf, dass ab dem 18. Jahrhundert, mit Ausnahme eines Gefechts bei Wasserburg 1705, keine militärischen Einsätze der Wasserburger Bürger mehr erfolgten, sondern es nur noch um die Organisation der Bürgermiliz bzw. Landwehr ging. Offensichtlich hatte der bayerische Kurfürst im Zeitalter der stehenden Heere keinen Bedarf mehr an bestenfalls semi-professionellen Bürgersoldaten. Noch im Dreißigjährigen Krieg hingegen nahmen Wasserburger Truppen am Zug des bayerischen Heeres nach Oberösterreich 1626 teil.[5] Als es 1611 zu Feindseligkeiten zwischen dem Herzogtum Bayern und dem Hochstift Salzburg um die Fürstpropstei Berchtesgaden kam[6], zog das Wasserburger Stadtfähnlein[7] unter Stadtleutnant Heimeran Mayr und Stadtfähnrich Sigmund Angermayr nach Salzburg und Reichenhall. Auch an der Exekution der Reichsacht über Donauwörth 1607[8] und der Niederschlagung des schwäbischen Bauernaufstands 1525 (= Deutscher Bauernkrieg)[9] waren Wasserburger Truppen beteiligt. In die bekannte Schlacht bei Ampfing 1322 zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen[10] führte der Pfleger zu Wasserburg und Klingberg, Zacharias Ritter von Hohenrain, die Wasserburger Bürgerwehr. Die Teilnahme an der Belagerung Mühldorfs 1364 während des Tiroler Erbfolgekriegs zwischen den Wittelsbachern und den Habsburgern[11] brachte Wasserburg für die geleisteten Dienste der Bürgersoldaten einen Freiheitsbrief von Herzog Stephan II. von Bayern ein. Im Bayerischen Krieg 1420-1422[12] behauptete sich Wasserburg gegen die Belagerung durch Truppen Herzog Heinrichs von Bayern-Landshut 1422 ohne auswärtige Hilfe bis zum Friedensschluss, wofür der Stadt von Herzog Ludwig dem Gebarteten der Salzscheibenpfennig verliehen wurde. Es ist interessant, an wie vielen Kriegen bzw. Feldzügen, an denen die bayerischen Herzöge im Mittelalter und der Frühen Neuzeit beteiligt waren, zumindest der Akte im Stadtarchiv Wasserburg zu Folge, auch Wasserburger Bürger als landesherrliche Soldaten teilnahmen. Dagegen treten die Fälle der Stadtverteidigung im engen Sinne, also der Abwehr feindlicher Belagerungen, selten auf. In der genannten Akte sind es lediglich vier Belagerungen, die Wasserburg vom 13. bis 17. Jahrhundert überstehen musste. Auch für weitere Kriegszüge der bayerischen Herzöge im 15. Jahrhundert stellte Wasserburg Soldaten bzw. Söldner, wie aus Befehlen Herzog Georgs von Bayern-Landshut aus den Jahren 1487 bis 1494[13] sowie aus einer vermutlich aus dem Jahr 1525 stammenden Rechnung über den Unterhalt von 40 Fußknechten (= Fußsoldaten), die sie in landesherrlichem Auftrag besoldet und abgeschickt hatten, hervorgeht.[14] Im Jahr 1522 befahlen die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. der Stadt Wasserburg, zwei ihrer Viertel zu mustern, auszurüsten und darauf vorzubereiten, dorthin zu ziehen, wo es ihnen befohlen werde.[15] Diese Dokumente zeigen, dass die Bürger der Stadt Wasserburg am Inn nicht nur für die Verteidigung ihrer eigenen Stadt zu sorgen hatten, sondern im Ernstfall auch von den bayerischen Herzögen zur Landesverteidigung herangezogen wurden.

Das Wasserburger Zeughaus

Wie im Belagerungsfall die Verteidigung der Stadt organisiert war, geht aus den Quellen im Stadtarchiv nicht hervor. Die erhaltenen Zeughausinventare geben aber zumindest Kunde von den vorhandenen Waffen. Zwei inhaltsgleiche Zeughausinventare aus dem Jahr 1558 verzeichnen im Zeughaus u.a. vier Falkonetten, drei Schlangen[16], drei Karrenbüchsen[17], eine Steinbüchse[18], großes und kleines Handgeschütz[19], 33 Hellebarden, Salpeter, Schwefel, Pech, Pulver und Kugeln. Dazu kommen noch 108 Langspieße im Getreidekasten sowie 93 ganze Haken[20], zwei Doppelhaken[21], 19 Halbhaken[22], Bleikugeln, Pulverflaschen, ein Halskragen und vier Hellebarden im Tanzhaus sowie natürlich im Pulverturm gelagertes Pulver.[23]

Bei der Amtsübergabe von den ehemaligen an die neuen Zeugmeister wurde am 30. April 1601 ein Inventar aller im Besitz der Stadt befindlichen Karrengeschütze, Haken, Reiß- und anderer Spieße[24] sowie alles dazugehörende Zubehör angefertigt. Aufgeführt werden u.a. 40 Doppelhaken, 30 lange Doppelhaken, zwei große doppelte Doppelhaken, 28 alte Doppelhaken, 56 Halbhaken, elf Musketen, 19 Sturmhauben, elf Geschütze auf Rädern, 70 Hellebarden, neun Spieße und Rüstungen, natürlich auch Pulver, Lunten, Kugeln und Blei. Aufbewahrt wurde das militärische Gerät im Rathaus, im Zeughaus und im Pulverturm.[25] Eine Verteidigung der Stadt war mit dieser Ausrüstung durchaus möglich, ihr Erfolg hing jedoch in hohem Maße von der Qualität der sie bedienenden Mannschaften ab. Gänzlich ungeübt dürften die Wasserburger Bürger nicht gewesen sein. Herzog Maximilian I. ordnete am 10. Oktober 1609 an, dass zur Beförderung des Landesdefensionswerks alle Bürger der Städte und Märkte schießen können sollten. Dazu sollte den ganzen Sommer über an den Sonntagen abwechselnd mit dem Feuer- und dem Luntenschloss geübt werden. Keine Person unter 40 Jahren sollte das Bürgerrecht erhalten, wenn sie nicht zuvor das Schießen mit dem Luntenrohr gelernt hatte. Städte und Märkte, die dies begehrten, konnten sich von den Zeugwarten in München, Landshut, Straubing oder Burghausen sechs Rohre mit Zubehör umsonst geben lassen.[26] Die Bürger müssten dann selber nur noch Pulver, Blei und Lunten kaufen. Im Jahr 1615 musste die Stadt zwei Bürger zu einem vierzehntägigen Exerzieren zu Pferd abordnen, da der Herzog die Reiterei in seinem Fürstentum stärken wollte.[27] Wie erfolgreich diese Übungen und das Exerzieren waren, kann leider nicht beurteilt werden. Die Bemühungen Maximilians I. um eine funktionierende Landesdefension[28] zeigen sich jedoch deutlich, wenngleich diese später im Dreißigjährigen Krieg keine große Rolle spielen sollte. Die Stadtbürger dürften mit Sicherheit von regelmäßigen Schießübungen profitiert haben, so dass sie bei einer Belagerung eine höhere Kampfkraft an den Tag legen konnten. Vermutlich konnten sie ein kleineres feindliches Heer durchaus aufhalten, wie 1422 erfolgreich geschehen. Ein größeres und v.a. gut ausgerüstetes und erfahrenes Heer von Berufskriegern dürfte jedoch, auch angesichts der bescheidenen Befestigungsanlagen (Wasserburg war schließlich keine Festungsstadt), den bürgerlichen Stadtverteidigern klar überlegen gewesen sein.

Wachdienst und Wachtgeld

Zur Stadtverteidigung gehörte auch der Wachdienst. Dieser war grundsätzlich von den Bürgern der Stadt zu verrichten. Weil jedoch das 'auf den Mauern Wache stehen' die Bürger von ihren beruflichen Tätigkeiten abhielt, gingen die Städte im Laufe der Zeit dazu über, diese Pflicht durch die Zahlung eines Geldbetrages (Wachtgeld oder Wachtgroschen) ablösen zu lassen.[29] In Wasserburg haben sich die Rechnungen des Wachtgeldes (bzw. des Wacht- und Ewiggeldes) vom 16. bis 18. Jahrhundert erhalten, insbesondere im Bestand der Verifikationen zur Stadtkammerrechnung. In der Regel wurden die Wachtgeldrechnungen halbjährlich angefertigt, so dass aus den meisten Jahren zwei Rechnungen vorliegen. In Ausnahmefällen gibt es auch nur eine Rechnung pro Jahrgang. Jeder Bürger musste als Wachtgeld pro Quartal drei Kreuzer zahlen, also im Jahr zwölf Kreuzer. Allerdings waren nicht alle Bewohner der Stadt zahlungspflichtig, denn es gab auch Personen bzw. Personengruppen, die von der Zahlung des Wachtgeldes befreit waren. Dazu gehörten der innere und äußere Rat, Kirchen- und Stadtdiener, Kornmesser, Aufleger, der Kaminkehrer (khömikhörer), die acht Kaminbeschauer und der bzw. die Salzscheibenmacher[30],[31] später auch der deutsche Schullehrer (schuellhalter), Brechbader (prechelpader)[32] und Trommler.[33]

Das Wachtgeld scheint sich aus dem Ewiggeld[34] entwickelt zu haben, da die ersten erhaltenen Rechnungen aus den 1590er Jahren als Wacht- und Ewiggeldrechnungen überschrieben sind.[35] Bis dahin gibt es lediglich Ewiggeldrechnungen bzw. -register. [36] Die wohl früheste Wachtgeldrechnung stammt aus dem Jahr 1564 und verzeichnet Einnahmen wie im wacht register verzeichnet 64 jar in Höhe von 59 Gulden [37] Offensichtlich wurde ein Register der zahlungspflichtigen Bürger und Einwohner angelegt, nach welchem dann das Wachtgeld erhoben wurde. Neben den Einnahmen wurden auch die Ausgaben verzeichnet, welche später noch genauer erläutert werden. Aus den folgenden Jahrzehnten liegen nur Ewiggeldrechnungen vor, die erste Wacht- und Ewiggeldrechnung findet sich 1589. 545 Bürger zahlten insgesamt 109 Gulden an Wachtgeld, hinzu kamen die Einnahmen des Ewiggelds. [38] Die bereits 1564 erwähnten Wachtregister scheinen auch jetzt noch geführt worden zu sein, da die Rechnung des Wacht- und ewigen Geldes von 1591 ebenfalls darauf Bezug nimmt. [39] Noch 1698 wird in der Rechnung des ebigen wachtgelts in Wasserburg von der burgerschafft und ihnwohnern wegen der statt verordneten schar und feurwacht alle quartall 3 kr. der wachtgroschen genandt (…) ein wachbiechl erwähnt, nach dem die Einnahmen erhoben wurden. [40] Die Wachtgeldrechnungen des 18. Jahrhunderts erwähnen dagegen kein Wachbuch mehr. Dies könnte ein weiterer Hinweis dafür sein, dass die militärischen Verpflichtungen der Bürgerschaft im Zeitalter der stehenden Heere immer weniger wichtig genommen wurden. Neben den Einnahmen wurden in den Wachtgeldrechnungen auch Ausgaben verzeichnet, welche sich über den gesamten Zeitraum der Rechnungslegung nur wenig verändern. Zu den regelmäßigen Ausgaben gehörten die Besoldung des Stadtschreibers für die Erstellung der Rechnung, des Einnehmers, der das Wachtgeld einsammelte sowie anderer Stadtbediensteter. [41] Der Kaminkehrer erhielt 4 Kreuzer 2 Heller pro Halbjahr und die acht Kaminbeschauer erhielten pro Quartal 15 Kreuzer. Den Mitgliedern des inneren Rats wurden an jedem Aschermittwoch nach alter Sitte 18 schwarze Pfennige pro Person gegeben und den Bewohnern des Leprosenhauses St. Achatz ein schwarzer Pfennig pro Person.[42] Leider finden sich über den Ursprung dieses Brauchs keine Unterlagen im Stadtarchiv Wasserburg. Zusätzlich wurden unter den Ausgaben auch die Außenstände notiert. [43] Am Ende wurden die Einnahmen und Ausgaben gegeneinander gerechnet, wobei in den meisten Fällen ein Überschuss blieb, der an die Stadtkammer gezahlt wurde. [44] Betrachtet man nun den gesamten Zeitraum, in dem die Wachtgeldrechnungen vorliegen, fallen folgende Entwicklungen auf: Die Zahl der zahlungspflichtigen Personen nahm kontinuierlich ab und erreichte ihren Tiefststand im Jahr 1721 mit nur 324. Aus dem Jahr 1747 liegen keine Zahlen vor. Die meisten Zahler gab es um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert, mit durchgehend über 600 zahlungspflichtigen Personen und dem absoluten Höchststand im Jahr 1613 mit 660 Personen. Als Interpretation dieser Zahlen bietet sich ein allgemeiner Bevölkerungsrückgang an, da auch die Zahl der befreiten Personen auf im Schnitt 80 Personen abnahm. Auch die Einnahmen und somit der erzielte Überschuss verminderten sich im Laufe der Zeit stark. Nahm man um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert noch über 100 Gulden jährlich ein, mit dem Höhepunkt im Jahr 1613 (als es auch die meisten zahlungspflichtigen Personen gab) mit 109 fl 1 ß[45], brachen die Einnahmen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts massiv ein und fielen zu Beginn des 18. Jahrhunderts auf etwa 25 Gulden, in den folgenden Jahrzehnten sogar noch etwas tiefer. Ähnlich entwickelte sich auch der Überschuss, trotz ebenfalls fallender Ausgaben von 27 fl 3 ß im Jahr 1591 auf im Schnitt 15 Gulden im 18. Jahrhundert. Der erwirtschaftete Überschuss betrug Ende des 16. Jahrhunderts noch über 100 Gulden, nahm aber im Lauf des 17. Jahrhunderts stark ab und kam im 18. Jahrhundert kaum noch über 10 Gulden pro Rechnung hinaus. Im ersten Halbjahr 1747 betrug er lediglich 6 fl 49 x 4 h[46]. [47] Was mit diesen geringen Beträgen anzufangen war, muss leider im Dunkeln bleiben. Die Besoldung einer Wachmannschaft für die Stadtmauer und Türme war damit jedenfalls nicht zu finanzieren. Möglicherweise erklärt sich der Rückgang der Einnahmen auch mit dem Wegfall des Ewiggeldes, was zu Beginn der Rechnungen noch zusammen mit dem Wachtgeld und teilweise auch den Zustandzahlungen[48] eingenommen und verrechnet wurde.

Wachtgeldeinnahmen 1535-1747

Die Wacht- und Ewiggeldrechnungen sind interessante Quellen, die einer weiteren Analyse bedürfen, um die noch offenen Fragen zu klären. Da in diesen Rechnungen auch die Anzahl der Bürger in der Stadt genannt wird, sind sie auch hervorragende Quellen für die Erforschung der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Wasserburg am Inn. Darüber hinaus zeigen sie, dass die anfänglich hohen Einnahmen die Stadt durchaus in die Lage versetzt haben dürften, einen funktionierenden Wachdienst zu finanzieren.

Fazit Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Stadt Wasserburg am Inn ihre militärischen Aufgaben, die neben der Stadtverteidigung im engeren Sinne auch die Landesverteidigung umfassten, durchaus ernst nahm. Die Stadt verfügte über einen für ihre Größe und Bedeutung ansehnlichen Bestand an Waffen, gerade auch an Geschützen. Über das Wachtgeld konnten respektable Einnahmen für die Bestreitung des Wachtdienstes erzielt werden. An den landesherrlichen Feldzügen beteiligte sich eine im Gebrauch der Waffen durchaus geübte Bürgerschaft regelmäßig. Dies alles änderte sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts. Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges endete auch die Zeit der nur vorübergehend angeworbenen Söldnerheere und damit auch der Aufgebote der Landesuntertanen. Stattdessen begann die Zeit der stehenden Heere, welche die Landesverteidigung übernahmen. Die Bedeutung der Bürgermilizen sank stetig, was sich auch in Wasserburg zeigte. Auf den Feldzügen der bayerischen Kurfürsten war das Stadtmilitär nicht mehr vertreten, wenngleich es bis ins 19. Jahrhundert weiter bestand. Die Einnahmen aus dem Wachtgeld gingen sukzessive zurück, bis sie die Ausgaben kaum noch überstiegen. Die große Zeit der von den Städten selbst organisierten bürgerlichen Stadtverteidigung war definitiv vorbei.

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Gampert, Stadtverteidigung, publiziert am 09.03.2020 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtverteidigung (18.04.2024)


  1. Wübbeke-Pflüger, Sicherheitsorganisation, 173.
  2. Goetz, Albrecht V.
  3. Herzog Albrecht V. an die Stadt Wasserburg, Mandat vom 18.3.1564, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b334.
  4. Geschichte der Bürgerwehr der Stadt Wasserburg (Beiträge zur Geschichte der Bürgerwehr), Zusammenstellung von 1853, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b595.
  5. Repgen, Dreißigjähriger Krieg, 171.
  6. Mayr-Deisinger, Wolf Dietrich von Raittenau, 726. Altmann, bayerische Haltung zum Salzburger Erzbischof, 37f.
  7. Ein Fähnlein war die kleinste Einheit der Infanterie (in der Regel 300 Mann), gleichbedeutend mit dem Begriff Kompanie (Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Fähnlein).
  8. Zeeden, Hegemonialkriege und Glaubenskämpfe, 226.
  9. Virnich, Bauernkrieg.
  10. Murr, Schlacht von Mühldorf.
  11. Schwertl, Stephan II., 256f. Zum Tiroler Erbfolgekrieg siehe Heydenreuter, Tirol unter dem bayerischen Löwen und Riedmann, Friede von Schärding. Zur Belagerung Mühldorfs siehe Huber, Vereinigung Tirols, 106f.
  12. Glasauer, Bayerischer Krieg.
  13. Herzog Georg an die Stadt Wasserburg, Befehl vom 23.4.1487./ Herzog Georg an die Stadt Wasserburg, Befehl vom 16.7.1488./ Herzog Georg an die Stadt Wasserburg, Befehl vom 26.1.1494, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b357.
  14. Rechnung des Solds für die Fußknechte von 1525, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b357.
  15. Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. an die Stadt Wasserburg, Befehl vom 14.3.1522, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b357.
  16. Falkonette und Schlangen sind Typen von Kanonen. Die Schlange (auch ganze oder Feldschlange genannt) ist ein größeres Geschütz mit einem Gewicht von 40 Zentnern und einer Länge von 34 Kalibern, die Kugeln von 10-12 Pfund Gewicht verschoss und für den Transport 12 Pferde benötigte. Beim Falkonett, auch Achtel-Schlange genannt, handelt es sich um eine deutlich kleinere Kanone mit einem Gewicht von 10-12 Zentnern und einer Länge von 6-7 Fuß. Sie verschoss Kugeln von 1-3 Pfund Gewicht und benötigte zur Fortbewegung 3-4 Pferde. Krünitz, Art. Kanone, 315f.
  17. Begriff für grobes Geschütz oder Kanone, die auf einem Gestell mit zwei Rädern transportiert wird, alternativ auf einem Karren oder Wagen montierter Doppelhaken, Krünitz, Art. Karren=Büchse.
  18. Kanone, die steinerne Kugeln verschießt. Krünitz, Art. Steinstück.
  19. Hierunter sind wohl Handfeuerwaffen wie Arkebusen, Musketen oder Pistolen zu verstehen.
  20. Gewehr, dessen Schaft einen Haken hatte, mit dem es auf einem Gestell oder einer Mauer aufgelegt werden konnte und Kugeln von 4 Lot oder 60-100 g Gewicht verschoss. Krünitz, Art. Haken, 212. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Hakenbüchse. Zumeist gleichbedeutend mit Arkebuse, siehe Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Arkebuse.
  21. Feuerrohr bzw. Gewehr, das zum Abfeuern auf eine Gabel gestützt werden musste und Kugeln von 8 Lot oder 100-200 g Gewicht verschoss. Der Lauf konnte bis zu zwei Meter lang sein. Die Waffe wurde ab 1521 v.a. im Festungskrieg eingesetzt. Krünitz, Art. Doppel=Haken./ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Doppelhaken.
  22. Ein halber Haken verschoss Kugeln von zwei Lot Gewicht und wurde später als Muskete bezeichnet. Krünitz, Art. Haken.
  23. Zeughausinventar vom 14.7.1558, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b354.
  24. Unter einem Reißspieß verstand man im Mittelalter den Spieß der Reisigen oder Reiter, also wohl eine Art Lanze. Er war länger als der Spieß der Fußsoldaten. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Reißspieß.
  25. Inventar aller Karrengeschütze, Haken, Raiß- und anderer Spieße sowie aller anderen anhängenden Sachen der Stadt Wasserburg vom 30.4.1601, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b366.
  26. Herzog Maximilian I. an den Pfleger, Schreiben vom 10.10.1609, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b360.
  27. Herzog Maximilian I. an die Stadt Wasserburg, Befehl vom 30.12.1615, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b360.
  28. Siehe hierzu den Artikel Bürgerbewaffnung und Landesdefension im 16. Jahrhundert sowie Schulze, Landesdefensionen.
  29. Isenmann, Stadt im Mittelalter, 453./ Wübbeke-Pflüger, Sicherheitsorganisation, 173./ Sauerbrey, Stadtverteidigung, 185./ Harms, Städtisches Militärwesen, 447.
  30. 1698 waren es sieben Scheibenmacher (Wachtgeldrechnung, Verifikationen zur Stadtkammerrechnung von 1698, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c243), 1680 gab es jedoch nur einen, der den salzstadl auf- und zuespört (Wachtgeldrechnung, Verifikationen zur Stadtkammerrechnung von 1680, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c263).
  31. Wachtgeldrechnung, Verifikationen zur Stadtkammerrechnung von 1680 StadtA Wasserburg a. Inn, I1c263.
  32. Es handelt sich dabei höchstwahrscheinlich um gewöhnliche Bader.
  33. Wachtgeldrechnung, Verifikationen zur Stadtkammerrechnung von 1698, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c243.
  34. Ewiggeld ist eine ewige Zinszahlung von einem Darlehen, die nicht abgelöst werden kann bzw. die Bezahlung einer Geldrente gegen Hingabe eines auf ein Grundstück versicherten Kapitals. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Art. Rente.
  35. Rechnung des Wacht- und ewigen Gelds von 1591 und Rechnung des Wacht- und Ewiggeldes von 1598, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b662.
  36. Zum Beispiel Ewiggeldbuch von 1536, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b662 oder Ewigen gelts buechl von 1562-1581 StadtA Wasserburg a. Inn, I1b664.
  37. Wachtgeldrechnung von 1564, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b662.
  38. Rechnung des Wacht- und Ewiggeldes von 1589, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b665.
  39. Rechnung des Wacht- und ewigen Gelds von 1591, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b662.
  40. Wachtgeldrechnung, Verifikationen zur Stadtkammerrechnung von 1698, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c243.
  41. Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1640, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c251./ Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1660, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c256.
  42. Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1698, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c243.
  43. Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1680, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c263.
  44. Zum Beispiel Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1660, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c256.
  45. fl = Gulden, ß = Schilling. Der Schilling war eine Rechengröße im Wert von 30 Pfennig. Siehe Klüßendorf, Münzkunde, 76f.
  46. fl = Gulden (= 60 Kreuzer), x = Kreuzer (= 4 Pfennig), h = Heller (= ½ Pfennig). Siehe Klüßendorf, Münzkunde, 87.
  47. Wachtgeldrechnung, Verifikation zu Stadtkammerrechnung von 1747, StadtA Wasserburg a. Inn, I1c304.
  48. Zustand = vom neuen Besitzer dem Grundherrn zu entrichtende Gutswechselgebühr oder Gebührensatzung/Entgelt. [Beleg!].