Stadtverteidigung
Autor: Christoph Gampert
Stadtverteidigung
Einführung
Im Mittelalter oblag die Verteidigung einer Stadt den Bürgern und Einwohnern bzw. dem Rat als oberstem politischem Organ, der als solches auch die Wehrhoheit innehatte,[1] sprich den militärischen Oberbefehl. Im Krieg konnte natürlich auch der Stadtherr, im Falle der Stadt Wasserburg am Inn der bayerische Herzog als Landesherr, Truppen in die Stadt legen, um diese im Belagerungsfall zu verteidigen. Dann konnte es durchaus zu Differenzen zwischen dem Rat und dem landesherrlichen Befehlshaber in Verteidigungsfragen, v.a. bei einer möglichen Kapitulation, kommen.
Inhaltsverzeichnis
Stadtverteidigung in Wasserburg
Militärische Einsätze der Wasserburger Bürger
Das Wasserburger Zeughaus
Wachdienst und Wachtgeld
Fazit
Empfohlene Zitierweise:
Christoph Gampert, Stadtverteidigung, publiziert am 13.06.2019 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtverteidigung (15.05.2024)