Landwehrstraße

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Matthias Haupt
Landwehrstraße Straßennamen

Offizierscorps des Landwehrbataillon Wasserburg älterer Ordnung, 1862.

1851 legte der Stadtmagistrat Wasserburg vom Tränktor (1874 durch Brand zerstört) in Richtung Exerzierplatz (heute Sportplatz) eine breite Straße an und bezeichnete diese mit Fertigstellung am 18.10.1852 nach ihrer teilweisen Nutzung durch die Landwehr als Landwehrstraße. Die namengebende Landwehr, die auf diesem Weg zum früheren Exerzierplatz marschierte, war Instrument der Landesverteidigung des Königreichs Bayern (Bayerische Armee). Die bayerische Landwehr entwickelte sich nach 1809 aus der Bürgerwehr und der zunächst nach französischem Vorbild gebildeten Nationalgarde. In einigen Städten, so auch in Wasserburg, bestanden die bisherigen Stadtfähnlein als Teil der Armee fort, diese wurden seit 1807 Bürgermilitär bzw. Bürgerwehr genannt, mit der Landwehrordnung von 1826 begrifflich vereinheitlicht und 1869 (als Landwehr älterer Ordnung) aufgelöst. Die Errichtung einer Landwehrkompanie für den Bezirk Wasserburg (mit einhergehender Errichtung einer Schiessstätte am Gries) erfolgte zeitnah bis 1870. Die Landwehr sollte in Kriegszeiten in militärische Tätigkeit treten und in Friedenszeiten zur Erhaltung der inneren Sicherheit beitragen. Im Jahr 1919 ging die Wehrhoheit von Bayern auf das Deutsche Reich über.[1]

1958 wurde im Rahmen der Benennung einer Otto-Geigenberger-Straße, (vgl. Otto-Geigenberger-Weg) überlegt, die Landwehrstraße entsprechend umzubenennen. Stadtrat Josef Bauer war jedoch der Meinung, dass diese infolge ihrer lagemäßigen Beschaffenheit, nicht die gebührende Ehrung für den verdienten Künstler der Stadt darstelle. Eine Umbenennung erfolgte nicht.[2]


Empfohlene Zitierweise:
Matthias Haupt, Landwehrstraße, publiziert am 07.06.2019 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Landwehrstra%C3%9Fe (19.03.2024)


  1. Haupt, Straßennamen, 51.
  2. Beschluss des Stadtrats vom 23.7.1958, StadtA Wasserburg a. Inn, III1287, 199.